Giftige Gebäudedämmplatten belasten Mensch und Natur
HBCD-haltige Gebäudedämmstoffe sind eine Gefahr für Mensch und Umwelt. Die Produktion und Verwendung dieser Dämmstoffe ist weltweit verboten. Abfälle aus Altbauten werden in Deutschland immer noch klimaschädlich verbrannt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert umgehend eine dauerhafte Einstufung als Sondermüll.
Seit 2016 definierte die Abfallverordnung HBCD-belastete Dämmstoffe als Sondermüll. Die gefährlichen Abfälle mussten daraufhin gesondert erfasst und beseitigt werden, was nicht zuletzt die Entsorgungspreise stark ansteigen ließ. Als Reaktion darauf, erließ die Bundesregierung ein einjähriges Moratorium, wonach HBCD- haltiger Bau Styropor bis Ende 2017 wieder als nicht gefährlicher Abfall eingestuft wurde.
Für die DUH erscheint die derzeitige Novellierung der Abfallverzeichnis-Verordnung unter Druck der Dämmstofflobby als eine "Bagatellisierung der Gefährlichkeit HBCD-haltiger Abfälle, die nicht nur den Gesundheitsschutz vernachlässigt, sondern auch eine im Sinne des Klimaschutzes notwendige Entwicklung hin zu einem ressourcenschonenden Recycling verhindert." HBCD ist ein Schadstoff, der sich nur langsam abbaut und hochtoxisch wirkt. Obwohl die giftigen Dämmstoffe nicht mehr produziert werden dürfen, fallen pro Jahr immer noch über 40.000 Tonnen HBCD-Abfälle an, die in den letzten Jahrzehnten verbaut wurden und heute entsorgt werden müssen. Ein Recycling der Giftabfälle weist 50 Prozent niedrigere CO2-Emissionen auf, als die derzeitige Verbrennung. Für eine umweltfreundlichere Entsorgung stehen in Deutschland bereits ausreichend geeignete Entsorgungsanlagen sowie funktionierende Recyclingverfahren zur Verfügung. Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, in dieser Sache endlich ihrem Leitsatz, nämlich dem Ressourcenschutz, zu folgen und Wirtschaftsinteressen zugunsten des Gesundheitsschutz hinten anzustellen.
Quelle: Pressemeldung Deutsche Umwelthilfe, Bild: Depositphotos/pixpack, Text: Tine Esser