Prof. Beate Jessel, Präsidentin BfN. Foto: Bundesamt für Naturschutz
Gartenabfälle umweltgerecht entsorgen
Gartenabfälle sind rechtlich gesehen Müll. Das heißt, wer Grünschnitt, Graus und Laub aus dem Garten in der freien Natur ablädt handelt gegen die Pflanzenabfall-Verordnung.
„Diese Art der Entsorgung ist illegal. In den Pflanzenabfall-Verordnungen der Länder ist vorgeschrieben, dass Gartenabfälle ordnungsgemäß zu entsorgen sind. Pflanzliche Abfälle sind entweder - wie der übrige Müll - dem öffentlichen Entsorgungsträger zu überlassen oder können im eigenen Garten kompostiert werden",erklärt Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN). Hintergrund ist keine Schikane des Gesetzgebers sondern eine naturschonende Notwendigkeit. Wald- und Grünflächen sind eine aufeinander abgestimmte Naturgemeinschaft, die durch illegale Entsorgung aus dem Gleichgewicht gebracht wird. Nährstoffangebot und Ökosysteme werden verändert und gestört. Langwierige Schäden sind die Folgen für Wald und Wiesen. Die rechtlichen Vorgaben bei der Entsorgung von Gartenabfällen sind je nach Land und Kommune unterschiedlich. Genaue Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Behörden.
Text: Peter Rensch