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Austauschpflicht von Kaminöfen bis Ende 2014
Die Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes tritt in Kraft: Kaminöfen mit einem Baujahr vor 1975 müssen bis Ende des Jahres komplett ausgetauscht werden.
Aufgrund der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes müssen bis Ende 2014 alle alten Feuerstätten mit einer Typprüfung vor 1975 stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen.
Gerade in der warmen Jahreszeit lohnt sich eine Modernisierung am besten. Vor allem, wenn das alte Gerät durch eine moderne Feuerstätte ersetzt werden soll, rät der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. nicht bis zur letzten Minute zu warten. Da das Kaminfeuer für ein oder zwei Tage ausbleiben wird, hilft es solche Modernisierungsmaßnahmen außerhalb der Heizsaison vorzunehmen. Außerdem wird es in der heißen Jahreszeit auch umso leichter einen Termin beim entsprechenden Ofensetzer und Heizungsbauern zu bekommen. Der Austausch alter Feuerstellen lohnt sich: So führen nicht nur die neuen Verbrennungstechniken zu einem deutlich geringeren Brennstoffverbrauch, sondern tragen auch zu geringeren Emissionen.
Ausgenommen von dieser gesetzlichen Regelung sind lediglich nicht gewerblich genutzte Herde und Backöfen, offene Kamine und Grundöfen sowie Einzelraum-Feuerungsanlagen, die vor 1950 errichtet wurden oder die in Wohneinheiten betrieben werden, deren Wärmeversorgung ausschließlich über diese Anlagen erfolgt.
Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. / Text: Christina Jung