1. Home
  2.  › News
Baum
Neues Klimagesetz

Kann uns dieses Gesetz vor der Klimakrise retten?

Heiße und trockene Sommer oder Überschwemmungen durch Starkregen: Die extremen Wettersituationen der letzten Jahre zeigen, dass die Klimakrise schon jetzt spürbare Realität ist. Ein neues Gesetz möchte das ändern. 

Was soll das Gesetz erreichen?

Im Bundesland Hessen möchte man mit einem neuen Klimagesetz die jetzt schon spürbaren Auswirkungen der Klimakrise bekämpfen. Das hessische Klimagesetz hat dabei das Ziel der Begrenzung des Anstiegs der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius, gegenüber dem Niveau aus der vorindustriellen Zeit.

Durch das Gesetz wird ein gesetzlicher Rahmen geschaffen, in dem die Klimaziele des Bundeslands festgehalten werden. Die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und die Klimaanpassung erfolgen dabei durch den neuen Klimaplan. Dieser befindet sich aktuell noch in Arbeit und soll Ende 2002 vom Kabinett verabschiedet und schließlich vorgestellt werden. Auch Fachgesetze wie das Energiegesetz haben Einfluss auf die schlussendliche Ausgestaltung des Gesetztes.

Darum ist das Gesetz etwas besonderes

Durch die gesetzliche Verankerung der Klimaziele handelt es sich hier nicht nur um eine Absichtserklärung. Es müssen auch wirklich Taten folgen, wie die hessische Umweltministerin Priska Hinz erklärt: „Mit dem Klimagesetz legen wir die Ziele, die wir erreichen wollen, erstmals gesetzlich fest. Neu ist dabei, dass wir bis zum Jahr 2030 - anders als bisher geplant - die Treibhausgase um 65 Prozent statt wie bislang geplant um 55 Prozent reduzieren wollen. Neu ist auch die Festlegung auf die Reduktion um mindestens 88 Prozent im Jahr 2040 und spätestens im Jahr 2045 soll Hessen klimaneutral sein. Ab 2050 sind rechtlich sogar negative Treibhausgasemissionen vorgeschrieben.“

Um die Ziele zu erreichen, werden zum Beispiel bei einem sogenannten Klimacheck Gesetze, Verordnungen und Förderprogramme des Landes Hessen unter Abwägung der Auswirkungen auf die Klimaschutzziele gefasst. Außerdem fungiert ein wissenschaftlicher Klimabeirat als unabhängiges Beratungsgremium der hessischen Landesregierung. Der Beirat bewertet die ergriffenen Maßnahmen und soll ihre Wirksamkeit sicherstellen. Außerdem ist eine noch stärkere Unterstützung der Kommunen geplant. Eine Zusammenarbeit aller Verwaltungsebenen ist für den erfolgreichen Klimaschutz nämlich unverzichtbar. Die Förderung der Kommunen erfolgt dabei nur bei der Einhaltung von Mindeststandards.

Im hessischen Doppelhaushalt, der für zwei Jahre gilt, gibt es 1,8 Milliarden Euro für die Erreichung des Klimaziels.

Den ausführlichen Entwurf des Klimagesetzes gibt es hier zum Nachlesen.

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bild: © HMUKLV, Text: Fatma Cevik