Umweltkiller Plastik: Wie Kartoffeln jetzt als Verpackung eingesetzt werden
Die Alternative zum Umweltkiller Plastik: Natürliches Verpackungsmaterial aus Kartoffelstärke. Wie diese Verpackung frisch hält und gleichzeitig die Umwelt schont.
Mittlerweile dürfte jedem bekannt sein, dass Verpackungsmaterial aus Plastik ein Umweltkiller ist. Tiere verenden, Meere sind Müllhalden für Plastik und schon bei der Herstellung müssen hohe Mengen an Energie aufgewendet werden. Verbraucher können deshalb einen großen Dienst für die Natur leisten, wenn sie auf Verpackungsmaterial zurückgreifen, das nicht aus Plastik besteht, sondern biologisch abbaubar ist. Und wie bei fast allen Produktinnovationen entwickeln sich Alternativen zu Plastik, wenn der Verbraucher diese verlangt. Das gilt auch für Verpackungsmaterial.
Alternative zum Umweltkiller Plastik
Dass Plastik nicht notwendig ist und problemlos ersetzt werden kann zeigt das Produkt Bioplast Wrap 100. Dabei handelt es sich um einen weichmacherfreien Werkstoff mit natürlicher Kartoffelstärke. Er eignet sich zur Verarbeitung durch Blasfolien- und Flachfolienextrusionen für die Produktion vollständig biologisch abbaubarer Folien, die papierähnlich sind. Da keine Weichmacher verwendet werden, kann Bioplast Wrap 100 zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden, das eine extrem lange Lebensdauer hat und die Anforderungen erfüllt, um rasch biologisch in industriellen Kompostieranlagen abgebaut werden zu können.
Keine Zulassung mehr für genmanipulierte Kartoffel Amflora
Sollten GVO Kartoffel verbreitet werden? ©iStock
Das Gericht der EU hat im Dzeember 2013 die Zulassung der genetisch veränderten BASF Kartoffelsorte Amflora als nichtig erklärt, denn die Europäische Kommission hatte bei der vorherigen Zulassung der Kartoffel große Fehler gemacht. Zum einen hatte sie gewisse Gutachten nicht berücksichtigt und zum anderen konnte sich der zuständige Ausschuss der EU-Staaten nicht zu den Gutachten äußern. Laut dem Gericht der Europäischen Union dürfen genetisch veränderte Organismen (GVO) im Gebiet der EU nur in die Umwelt freigesetzt werden, wenn nach einer wissenschaftlichen Risikobewertung eine Zulassung erteilt wird. Aufgrund der bereits genannten Fehler hatte die Europäische Kommission ihre Verfahrenspflichten verletzt, wodurch das EU-Gericht die angefochtenen Beschlüsse als nicht zulässig erklärte.
Quelle: Gericht der Europäischen Union Text-/Bildquelle: biotec.de Autor: red, Kristina Reiß