Auslandsreiseschutz künftig unter privaten Händen
Stichtag 31.12.2012: Im kommenden Jahr dürfen gesetzliche Kassen keine kostenlose private Auslandskranken-Versicherung für weltweite Reisen mehr anbieten. Künftig muss man sich um den Auslandsschutz selbst kümmern und privat versichern.
Urlauber, die in Deutschland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, sollten bis 31. Dezember 2012 ihren Auslandsreisekrankenschutz überprüfen. Laut Angaben des Bundesversicherungsamtes dürfen gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten ab diesem Datum keine kostenlose private Reisekranken-Versicherung mit weltweiter Gültigkeit mehr anbieten. Die gesetzlichen Kassen müssen bestehende Kooperationen mit privaten Versicherungsunternehmen bis zum 31. Dezember 2012 beenden.
Bei Reisen innerhalb der Länder oder in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, sind Urlauber zwar weiterhin über die Europäische Krankenversicherungskarte abgesichert. Diese erstattet die Kosten für medizinische Behandlungen allerdings nur bis zur Höhe des deutschen Satzes. Bei Reisen außerhalb Europas müssen gesetzlich Versicherte die Kosten für Behandlungen stets selbst bezahlen, wenn sie keine Reisekranken-Versicherung abgeschlossen haben. Auch den medizinischen Rücktransport übernehmen die gesetzlichen Kassen grundsätzlich nicht.
Um auch nach dem Stichtag auf Reisen vor hohen Kosten bei medizinischen Behandlungen geschützt zu sein und im Notfall in die Heimat zurücktransportiert zu werden, empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Reisekranken-Versicherung.
Quelle: erv.de / Text: Christina Jung