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Verbesserter Schutz von Wiesen & Weiden in Landwirtschaft
Die Bundesregierung setzt sich durch das Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes für den Schutz von Wiesen und Weiden in der Landwirtschaft ein.
Die Bundesregierung will in der Zukunft Wiesen und Weiden und damit die Umwelt besser schützen. Der NABU begrüßt diese Entscheidung, kritisiert aber immer noch die Vorgehensweise bei den Umweltvorgaben für Ackerflächen. Olaf Tschimpke, der Präsident des NABU, erklärt: „Mit dem Beschluss findet das von der EU vorgesehene 'Greening' der Agrarpolitik zwar auf dem Grünland, nicht aber auf dem Ackerland statt. Mit den schwachen Regelungen zu den ökologischen Vorrangflächen ist auf den Ackerflächen kein Mehrwert für Natur und Umwelt zu erwarten. Die Vorrangflächen könnten in vielen Regionen sogar zu reinen Gülle-Entsorgungsflächen verkommen.“ Durch die Verabschiedung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes müssen sich Landwirte ab 2015 an ökologische Mindestvorgaben beim Grünlandschutz, der Fruchtfolge als auch bei der Schaffung von Vorrangflächen halten. Trotzdem gibt es noch Punkte, die verbesserungswürdig sind. NABU-Agrarexperte Florian Schöne erläutert: „Bund und Länder sind nun gefordert, die verbliebenen Handlungsspielräume für mehr Natur- und Umweltschutz in den anstehenden Rechtsverordnungen konsequent zu nutzen.“
Quelle: NABU
Text: Kristina Reiß