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Auf Ihrem nächsten Straßenfest werden Speisen und Getränke verkauft? Darauf müssen Sie unbedingt achten!
Sichere Lebensmittel

Auch Privatleute müssen im Zweifel haften

Lebensmittelunternehmen müssen die Inhaltsstoffe der von ihnen verkauften Speisen und Getränke kennzeichnen. Aber gilt das auch für Schulveranstaltungen, Gemeindefeste und Flohmärkte? Wie viel Verantwortung können Privatleute tragen? ecowoman klärt die wichtigsten Fragen. 

Der eine verträgt keine Laktose, die nächste muss auf Gluten verzichten und wieder ein anderer ist allergisch gegen Haselnüsse. In dem Maße, in dem das Bewusstsein für Lebensmittelallergien und –unverträglichkeiten in der Bevölkerung wächst, steigt auch das Bedürfnis nach einer umfassenden Kennzeichnung der Inhaltsstoffe von Speisen und Getränken. Die EU hat auf die Situation reagiert und Ende 2014 die europäische Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) erlassen. Deren Vorschriften gelten für alle Lebensmittelunternehmen im Sinne der lebensmittelrechtlichen Regelungen.

Keine eindeutige Regelung für ehrenamtliche Veranstaltungen

Doch was bedeutet das konkret? Welche Lebensmittelunternehmen sind betroffen? Gilt die Regelung womöglich auch für den Kuchenverkauf auf dem Sportplatz und die Marmelade beim Schulfest? Leider ist diese Frage nicht eindeutig zu beantworten. Zwar ist der gelegentliche Verkauf oder die unregelmäßige Zubereitung von Speisen streng genommen nicht als Lebensmittelunternehmen im Sinne der LMIV zu bewerten. Im Einzelfall entscheidet aber die untere Lebensmittelüberwachungsbehörde, das Landratsamt oder das Bürgermeisteramt in den Stadtkreisen darüber, wie eine Veranstaltung einzustufen ist. Dabei werden viele verschiedene Aspekte wie Häufigkeit, Umfang und Organisationsgrad in Kombination bewertet. Die Entscheidung gilt nur für den Einzelfall, eine pauschale Einschätzung ist so gut wie unmöglich.

Damit Sie beim nächsten Schul- oder Gemeindefest trotzdem auf der sicheren Seite sind, hat ecowoman folgende Tipps für Sie:

- Grundsätzlich dürfen laut Gesetz nur sichere Lebensmittel angeboten werden – ganz egal, wo und von wem. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar! Sichere Lebensmittel sind alle, die für den menschlichen Verzehr geeignet und nicht gesundheitsschädlich sind. Achten Sie stets auf Qualität und Frische der angebotenen Speisen.

- Auch bei ehrenamtlichen Veranstaltungen sollten Sie zumindest die Allergene, die eine Speise oder ein Getränk enthält, deutlich kennzeichnen. Erstens sind Sie damit auf der sicheren Seite und zweitens erspart es Ihnen eine Menge Nachfragen.

- Wenn Sie schon einmal dabei sind, ziehen Sie doch einfach gleich das ganze Programm durch. Bitten Sie alle, die etwas zum Buffet beitragen möchten, auf einem kleinen Schild die Inhaltsstoffe ihres Kuchens oder Salats zu notieren. Dadurch sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven beim Verkauf; schön gestaltet machen solche Info-Zettel auch optisch etwas her.

Weitere Informationen zur richtigen Lebensmittelkennzeichnung und Leitfäden für (ehrenamtliche) Veranstaltungen finden Sie hier.

Quellen: Verbraucherportal Baden-Württemberg, Bild: depositphotos/monkeybusiness,Text:  Ronja Kieffer