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Verbot von Reserveantibiotika

Minister und Ministerinnen der NRW Landesregierung fordern auf der Agrarministerkonferenz ein Verbot von Reserveantibiotika in der Massentierhaltung.

Regelmäßiger Gebrauch von Reserveantibiotika

Laut Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung zu hoch. Das belegen mehrere Studien des NRW-Verbraucherministeriums. Bekannt ist seit langem der regelmäßige Gebrauch von Reserveantibiotika. Diesen Einsatz in der Tierhaltung will Nordrhein-Westfalen von der Bundesregierung verbieten lassen.

Der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung ist zu hoch.

Einfluss auf die Humanmedizin

„Der Einsatz von Antibiotika ist ein gesamtgesellschaftliches Problem: Wir beobachten mit großer Sorge, dass sich bei Menschen verstärkt Resistenzen entwickeln und mitunter lebensrettende Reserveantibiotika ihre Wirksamkeit verlieren. Deshalb müssen Reserveantibiotika der Humanmedizin vorbehalten bleiben und gehören in der Veterinärmedizin verboten“, erklärt Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. Gefordert wird unter anderem eine Übersicht über die antibiotischen Stoffe, die als Reserveantibiotika für die Humanmedizin gelten soll.
Auslöser des Verbotsantrages ist die Sorge, dass immer mehr antibiotische Substanzen bei Behandlungen nicht anschlagen und resistent sind. Das gilt auch für das lebensrettende und in der Humanmedizin unverzichtbare Reserveantibiotika. „Diese Medikamente sind oft das letzte Mittel um menschliches Leben zu retten. In der Behandlung müssen sie deshalb eine lebenswichtige Reserve bleiben. Wenn sie ihre Wirksamkeit verlieren, werden Menschenleben aufs Spiel gesetzt“, so der Minister. Wichtig sei eine vom Bund belastbare Klassifizierung, welche Substanzen der Humanmedizin vorbehalten bleiben und welche in der Veterinärmedizin verboten werden sollen. Nur so könne nach Meinung des Ministeriums die Resistenzen begrenzt werden und die Wirksamkeit erhalten bleiben.

Textquelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Bildquelle: 1.Flickr CC BY-SA 2.0LID, Autor: red