Menschenrechte werden für Wirtschaft zurückgestellt
Die deutsche Regierung lehnte am 17. Oktober 2012 die Ratifizierung eines Abkommens zum Schutz und für Mitspracherechte indigener Völker ab, weil sie einen Nachteil für deutsche Investoren in Entwicklungsländern befürchtet.
Im Jahr 1991 trat das internationale Abkommen ILO 169 in Genf in Kraft. Das Abkommen schützt die Menschenrechte und ein gewisses Mitspracherecht indigener Völker, also der „Ureinwohner“ eines Landes, die vielerorts benachteiligt werden. Bisher haben 22 Staaten das Abkommen ratifiziert und damit die Gleichwertigkeit aller Menschen verdeutlicht. Die Ratifizierung des Abkommens ist ein entscheidendes Signal der Außen-, Wirtschafts- und Entwicklungspolitik eines Landes.
Das Abkommen sollte den indigenen Völkern neben der Wahrung der Menschenrechte auch ein Mitspracherecht bei Projekten einräumen, die ihre Lebensräume betreffen. Doch die Regierung befürchtet scheinbar, dass genau dieses Mitspracherecht Nachteile für die Investitionen deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern hat. Denn durch die Ratifizierung könnten sich Haftungs- und Prozessansprüche ergeben. Außerdem erklärte eine Vertreterin der Unionsfraktion, dass die Verantwortung für die Rechte indigener Völker in ihrem jeweiligen Heimatland liege und nicht bei den deutschen Unternehmen.
Quelle: Wildnisschule Bayern / Text: Marie A. Wagner