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Männliche Küken dürfen in NRW nicht mehr getötet werden
In Nordrhein-Westfalen ist es ab spätestens dem 1. Januar 2015 in Brütereien untersagt männliche Küken in der Legehennenproduktion zu töten.
Als erstes Bundesland verbietet NRW die Tötung männlicher Eintagsküken in der Legehennenproduktion. Den Betrieben wird eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2015 eingeräumt. Der nordrhein-westfälische Verbraucherschutzminister Johannes Remmel argumentiert: „Wir beschreiten mit diesem Vorgehen in Deutschland einen Pionierweg im Tierschutz. Diese grausame Praxis des Tötens von Küken aus reinen Renditegründen ist seit Jahrzehnten einfach hingenommen worden. Künftig wird diese Praxis in NRW ein Ende haben. Tiere sind Lebewesen und keine Abfallprodukte landwirtschaftlicher Produktionsprozesse.“ Ende September 2013 hatte das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium einen Erlass herausgegeben, mit dem die Kreisordnungsbehörden angewiesen wurden, Brütereien in NRW das Töten der männlichen Küken zu verbieten, aus tierschutzwidrigen Gründen.
Kükenmord nicht akzeptabel
Remmel erklärt weiter: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir bundesweit eine breite Debatte mit weitreichenden Konsequenzen über das Töten von Küken angestoßen haben. Unser Ziel ist eine tierschutzgerechte Legehennenproduktion, in der Tiere nicht wie Objekte und Abfallprodukte behandelt werden. Die Brütereien müssen jetzt umdenken und ihre Produktion entsprechend umstellen. Mit der vorgegebenen Übergangsfrist haben sie nun die Möglichkeit, neue Lösungswege im Sinne des Tierschutzes zu erarbeiten."
Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Text: Kristina Reiß