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Nachhaltigkeit und Ostseefischerei durch neue Fangmengenquote gesichert
Fangquote Ostsee gesichert

Nachhaltigkeit und Ostseefischerei durch neue Fangmengenquote gesichert

Die jährlichen Fanquoten für die Ostsee wurden am 10. Oktober 2017 erneut vom Rat der europäischen Fischereiminister festgelegt. Ein Kompromiss mit dem Bundesfischereiministerium soll weiterhin den Fischbestand wie auch die Ostseefischerei sichern.

In Luxemburg verständigte sich der EU-Fischereibeirat jetzt auf die Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2018. Demnach reduzieren sich die Fangmengen beim Ost-Dorsch um weitere 8 Prozent für das kommende Jahr, während sie beim westlichen Dorsch weiterhin konstant bleiben. Die Fangquote für den Hering sinkt um 39 Prozent, für die Scholle um 10 Prozent. Deutschland konnte nach schwierigen Verhandlungen drastische Quotenkürzungen zur Erholung der Fischereibestände abwenden.  Bundesfischereiminister Christian Schmidt äußert sich mit dem Beschluss, zugunsten einer Existenzsicherung für die deutsche Ostseefischerei, zufrieden: "Bei dem Ziel nachhaltiger Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee dürfen wir die Existenzsicherung der Ostseefischerei nicht aus den Augen verlieren." 

Hintergrund - Deutschland konnte mit anderen Mitgliedstaaten durchsetzen, dass:

  • die Gesamtfangmenge beim westlichen Dorsch nicht – wie von einigen Anrainerstaaten gefordert – abgesenkt wird;
  • die Gesamtfangmenge beim östlichen Dorsch nur um 8 Prozent anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen 28 Prozent verringert wird;
  • beim westlichen Hering die Gesamtfangmenge nur um 39 Prozent und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, um 54 Prozent gesenkt wird;
  • die Gesamtfangmenge für die Scholle lediglich um 10 Prozent anstelle von 20 Prozent, wie von der Kommission vorgeschlagen, gekürzt wird;
  • die freiwillige befristete Stilllegung gegen Ausgleich im kommenden Jahr zusätzlich zum Dorsch auch für den westlichen Hering ermöglicht wird;
  • die Ausnahmen für die kleine Küstenfischerei während der Schließzeiten fortgeführt werden;
  • beim Aal anstelle eines pauschalen Fangverbots in der Ostsee eine Diskussion bezogen auf alle EU-Meeresgebiete zu einem späteren Zeitpunkt geführt wird.

Kritik an der diesjährigen Festlegung der Fangmengen wird vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) laut, nachdem für die kritischen Bestände des Aals weiterhin keine notwendigen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bild: Depositphotos/MonaMakela, Text: Tine Esser