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Ausnahme bestätigt die Regel
Seit 4. April 2012 besteht am drittgrößten Flughafen Europas von 23Uhr bis 4.59Uhr ein Nachtflugverbot. Dieses Urteil wurde vom Bundesverwaltungsgericht getroffen, da Anwohner wegen des nächtlichen Fluglärms geklagt hatten. Doch von wegen sechs Stunden Nachtruhe: Ausnahmegenehmigungen sind die Regel.
Laut dem rheinland-pfälzischen Infrastrukturministers Roger Lewentz (SPD) sind am Frankfurter Flughafen zwischen April und September 822 Flugzeuge zwischen 23Uhr und 5Uhr gestartet oder gelandet. „Hier wird das Urteil der Leipziger Richter zum Nachtflugverbot ausgehebelt.“, findet Ulrich Steinbach, Mainzer Landtagsabgeordnete (Grüne). Seiner Meinung nach sei mit Inbetriebnahme der Nordwestbahn der Fluglärm und die Gesundheitsbelastung für die Anwohner erheblich gestiegen. Dafür bereite nun das Land Rheinland-Pfalz für betroffene Personen eine Rechtsverordnung zu Lärmschutzzonen vor, um Klagen gegen den Flughafenbetreiber zu erleichtern.
Fluglärmgegnern ist die Einhaltung des Nachtflugverbots jedoch nicht genug. Sie fordern eine Ausweitung auf eine Zeitspanne von 22Uhr bis 6Uhr. Betrachtet man die Flugbewegungen, die sich seit Mai zwischen 22 und 22.59Uhr bei 2000 und zwischen 5 und 5.59Uhr bei rund 1300 bewegen, würde der Flugplan erheblich eingeschränkt werden müssen.
Natürlich ist die Anzahl an Flugbewegungen in den Nachtrandstunden durch das Nachtflugverbot gestiegen. Laut Bundesverwaltungsgericht sind dabei täglich rund 133 Flüge erlaubt. Auf den Monat gerecht, dürften rund 4000 Flüge in den Randzeiten stattfinden. Diese Zahl wurde in den Monatsberechnungen nicht überschritten.
Jedoch gibt es weiterhin rund 70 Ausnahmegenehmigungen pro Nacht, die wegen verspäteter Starts oder schlechten Wetterbedingungen die Ruhe der Anwohner stören.
Quelle: Rhein Main Presse
Text: Christina Jung