Fördermittel zum Schutz von Flüssen und Auen
Hessische Kommunen können dank einer erneuerten Richtlinie Fördermittel beantragen, um Flüsse und Auen naturnah zu gestalten. Ziel ist es, alle Gewässer in Hessen wieder zum Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu machen.
In Hessen herrschen seit der Novellierung der Förderrichtlinie zur Gewässerentwicklung bessere Förderbedingungen für Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz. Wenn Kommunen, durch die ein Gewässer fließt, oder Wasserverbände dies wieder naturnah gestalten möchten oder Auen wieder daran anschließen möchten, haben sie fortan gute Chancen auf finanzielle Unterstützung.
Maßnahmen können zu 95 Prozent unterstützt werden
Gleiches gilt für Maßnahmen, mit denen die Fische ihre Laichplätze in den Oberläufen wieder erreichen können, was etwa durch das Entfernen von Querverbindungen in Fließgewässern ermöglicht wird. Weiterhin förderfähig, allerdings zu leicht geänderten Konditionen, sind außerdem Hochwasserschutzmaßnamen wie beispielsweise die Modernisierung bestehender Deiche.
Die hessische Umweltministerin Priska Hinz ermuntert die Kommunen und Wasserverbände ausdrücklich, Anträge zu stellen und hofft, dass die verbesserten Förderbedingungen für die Gewässerentwicklung einen Impuls für die Umsetzung der Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hessen geben. In Zukunft sollen alle hessischen Gewässer wieder Lebensraum für Pflanzen und Tiere vom Eisvogel bis zum Lachs werden. Weitere Informationen über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz vom 13. Februar 2017 finden Sie unter www.wibank.de und beim Hessischen Umweltministerium.
Quellen: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bild: Depositphotos/f4f_4joy, Text: Ronja Kieffer