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Alte Kaminöfen müssen raus
Austauschpflicht Kaminöfen

Alte Kaminöfen müssen raus

Seit Januar 2018 gelten strengere Grenzwerte für alte Kamin- und Kachelöfen. Die Neuregelungen betreffen Öfen, die älter als 33 Jahre sind. Ziel ist es, die Emissionen von Feinstaub zu verringern. Für Kaminofenbesitzer besteht Austauschpflicht, wenn die Grenzwerte nicht erfüllt werden.

Ältere Kamin- und Kachelöfen entsprechen meist nicht mehr den heutigen technischen und ökologischen Standards. Im Vergleich zu modernen Geräten kann der Emissionssaustoß bei alten Feuerungsanlagen bis zu 85% höher sein. Ab dem 01. Januar 2018 gelten diesbezüglich schärfere Grenzwerte für Abgase.

Gemäß der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) von 2010 müssen daher Feuerungsanlagen, die den Grenzwert überschreiten, müssen entsprechend ihres Baujahres nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Für Kamin- und Kachelöfen mit den Baujahren vom 1. Januar 1975 bis zum 31. Dezember 1984 war der 31. Dezember 2017 Stichtag. Seitdem ist der Grenzwert von 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas gesetzlich vorgeschrieben. Vom Kaminofenbesitzer muss nachgewiesen werden, dass seine Anlage die strengeren Grenzwerte erfüllt oder das alte Modell austauschen. Stufenweise tritt dies auch für die nächsten Baujahre in Kraft. Moderne Kaminöfen arbeiten nicht nur emissionsarm und erfüllen die strengen Grenzwerte, die ab 2025 gelten, sondern arbeiten zudem effizienter und sind leichter in der Handhabung.

Auf dem Portal www.intelligent-heizen.info gibt es Broschüren mit aktuellen Infos zu "Einzelraumfeuerstätten" sowie Tipps zu Förderprogrammen und heizen mit Holz. 

Quelle: Spitzenverband Gebäudetechnik VdZ, Bild: Spitzenverband Gebäudetechnik VdZ, Text: Tine Esser