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Ostereier nicht kennzeichnungspflichtig

Ostern nachhaltig feiern

Ostern soll ein Fest der Freude sein. Während Kinder sich in die süßen Hasen verlieben und unbedarft die Ostereier suchen, nutzen Eierproduzenten Ostern dazu aus, um den Verbrauchern Eier aus Käfighaltung unterzujubeln. Nachhaltiges Ostern sieht anders aus.

Wer die Szenen schon einmal gesehen hat, in denen gezeigt wird,wie Käfighühner leiden, dem vergeht der Appetit auf Eier. Jetzt steht Ostern vor der Tür und damit auch die Vorfreude auf Eierfärben und Ostereiersuche. Zu Ostern klingeln die Kassen der Eierproduzenten und gerade bei gefärbten Eiern sollten Verbraucher besonders aufmerksam sein.

Gekochte und gefärbte Eier sind nicht kennzeichnungspflichtig

Denn gekochte und gefärbte Eier sind nicht kennzeichnungspflichtig, was bedeutet, der Verbraucher kann nicht erkennen, ob es sich um Eier von freilaufenden Hühnern oder von Käfigtieren handelt. Das berühmte Frühstücksei mit der Ziffer „3“ wird klar als Käfigei deklariert und kann somit vom Verbraucher gemieden werden. Das gilt für die gefärbten und gekochten Eier zu Ostern nicht. Der Deutsche Tierschutzbund fordert deshalb eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht und fordert die Verbraucher auf, gerade zu Ostern Eier selbst zu färben oder nur gefärbte Eier zu kaufen, die als Eier aus Bio-, Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind.

Übrigens: auch in Nudeln, Fertigkuchen und Keksen können Eier aus Käfighaltung stecken.

Textquelle: Deutscher Tierschutzbund e.V., Bildquelle: "Ostereier 2008" ©gedankenabfall/Flickr CC BY-SA 2.0, Autor: red