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Fluege.de schummelt bei Preisen

Die Unister Gruppe betreibt und vermarktet namhafte Internetportale, deren Angebot sich von relevanten Informationen bis hin zur Vermittlung von Reisen, Hotels oder anderer Dienstleistungen erstreckt. Das prominenteste Beispiel eines Unister-Portals ist fluege.de und gerade dort geht es bei den Preisdarstellungen nicht mit rechten Dingen zu.

„Die aktuellen Ermittlungen gegen Unister konzentrieren sich den Medienberichten zufolge auf den Vertrieb von Versicherungen ohne Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen und die Nichtabführung der Versicherungssteuer. Bewahrheitet sich dieser Verstoß gegen geltende Gesetze, stellt dies einen neuen Tiefpunkt dar“, Michael Buller (Vorstand Verband Internet Reisevertrieb e.V. (VIR).  Doch auch schon in der Vergangenheit sei die Unternehmensgruppe immer wieder mit ihren Geschäftspraktiken auffällig geworden.

Im Vorjahr wurden die Unister-Portale immer wieder in den Medien kritisiert, beispielsweise wegen voreingestellter Leistungen, irreführender Gütesiegel und unzulässiger Preisdarstellungen. Zudem wurde von den Wettbewerbszentralen mehrfach erfolgreich gegen Verstöße von Unister vorgegangen.

Auch auf dem prominentesten Unister-Portal fluege.de soll noch heute der Betrag der Service Charge nicht im ersten Buchungsschritt bei der ersten Preisdarstellung im Gesamtpreis ausgewiesen sein, obwohl die Unternehmensgruppe schon mehrfach darauf hingewiesen wurde. Damit verstößt sie gegen die von der EU geregelten, für alle Reiseportale und Airlines geltenden Transparenzvorschriften.

„Ich erwarte auch von der Politik, dass sie endlich ihre Scheuklappen abnimmt, und das Unternehmen Unister einzig aus Sicht des Verbrauchers betrachtet“, so die Forderung von Michael Buller. „Die Politik sollte die Einhaltung von Gesetzen durchsetzen, die sie selbst aus gutem Grund geschaffen hat.“

Quelle: VIR / Text: Christina Jung