Saturn lehnt Rücknahme alter Energiesparlampen ab
Eigentlich sind größere Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ausgediente Elektrogeräte ab einer bestimmten Größe kostenfrei zurückzunehmen. Bei einem Testbesuch lehnte Saturn jedoch die Rücknahme alter Energiesparlampen rechtswidrig ab. Die Deutsche Umwelthilfe will jetzt rechtlich gegen die Elektronikmarktkette vorgehen.
Nur circa 40 Prozent der in Deutschland verkauften Elektrogeräte werden am Ende ihres Lebens ordnungsgemäß gesammelt und recycelt. Um Schadstoffe umweltgerecht zu entsorgen und Rohstoffe wiederzuverwenden, verpflichtet das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) seit Juli 2016 Unternehmen mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m2 zur kostenfreien Rücknahme von ausgedienten Elektrogeräte und das unabhängig davon, wo das Gerät gekauft wurde. Altgeräte mit einer Kantenlänge bis 25 cm können zurückgegeben werden, ohne dass man als Kunde zu einem Neukauf gezwungen werden kann.
Bei einem Testbesuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) am 24. Juni 2017 verweigerte eine Kölner Saturn-Filiale jedoch die Abgabemöglichkeit alter Energiesparlampen. Diese zählen normalerweise auch zu den Kleinstgeräten, die nach dem ElektroG kostenfrei in größeren Unternehmen abgegeben werden können. Energiesparlampen sind im Normalbetrieb weder gefährlich noch giftig, enthalten jedoch eine geringe Menge Quecksilber. Im Fall eines Bruchs, z.B. wegen unsachgemäßer Entsorgung, kann das Quecksilber freigesetzt werden und giftige Dämpfe abgeben. Produkte, die das Schwermetall enthalten, sollten daher nur als Sondermüll entsorgt werden, keinesfalls jedoch im Hausmüll.
Rechtswidrige Praxis gefährdet Wohl von Mensch und Umwelt
Statt ihrer festgeschriebenen Rücknahmeverpflichtung nachzukommen, verwiesen die Saturn-Mitarbeiter lediglich auf die Rückgabemöglichkeit bei der Drogerie-Marktkette dm. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kritisiert Saturn deswegen scharf. Dass die Elektronikmarktkette Verbraucher mit schadstoffhaltigen Energiesparlampen fortschicke, sei unverantwortlich und gefährde den Schutz der Bürger und der Umwelt. Die DUH geht jetzt rechtlich gegen Saturn vor und fordert bis zum 31. Juli 2017 die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Beendigung der rechtswidrigen Praxis. Andernfalls könnte ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 100.000 Euro verhängt werden.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe; Bilder: Depositphotos/Rhombur; Autor: kle