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Katze im Käfig gefangen

©Thinkstock

Schlupfloch für Kosmetiktests an Tieren

Nach den sogenannten Kosmetikrichtlinien sind Tierversuche für gebrauchsfertige Kosmetika in der EU bereits seit 2004 verboten, 2009 wurde dieses Verbot auch auf die einzelnen Bestandteile kosmetischer Mittel ausgeweitet. Seit März 2009 darf in der EU auch keine Kosmetik mehr verkauft werden, deren einzelne Bestandteile im Ausland durch Tierversuche getestet wurden. Die Gesetzte waren ein riesiger Erfolg für europäische Tierschützer.

Es gibt allerdings Schlupflöcher, so dürfen bis 2013 außerhalb der EU drei bestimmte Tierversuche zur Prüfung kosmetischer Inhaltsstoffe durchgeführt und die Produkte weiterhin in der EU verkauft werden. Nach Auslaufen der Frist soll eine Ausnahmeregelung eingeführt werden, nach der weiterhin Kosmetik, deren Inhaltstoffe an Tieren getestet wurde, in der EU verkauft werden. Firmen könnten  Ausnahmen zur Testung von Inhaltstoffen an Tieren beantragen, wenn die zu testende Substanz ein Weiterentwicklung oder Verbesserung für Mensch und Umwelt erbringen könnte.

Der Verbraucher muss also weiterhin selbst darauf achten nur Kosmetik zu benutzen, die nicht an Tieren geprüft wurde.

Foto: Thinkstock/Text: Marie A. Wagner