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Solaranlage Photovoltaik Abregelung

©Guenter Guni/istock

Entschädigung für Solaranlagen-Betreiber bei Abregelung

Die Bundesregierung fordert, dass Solaranlagenbetreiber bei Abregelungen nicht entschädigt werden. Der BSW-Solar sieht darin eine Belastung der Bürger, Landwirte und Unternehmen.

Durch Photovoltaik-Anlagen kann der Netzausbau reduziert werden, wenn im Falle von Netzengpässen geringe Teile des Stroms nicht ins Netz abgegeben werden. Die Voraussetzung für Betreiber und Investoren dieser Anlagen sind aber faire Rahmenbedingungen und die volle Entschädigung für die abgeregelte Energie, denn Eingriffe dürfen nur bei einer bevorstehenden Netzinstabilität möglich sein. Dies ist das Ergebnis der Expertengruppe des EU-Projektes PV GRID . Die Bundesregierung hingegen hatte jedoch angekündigt, EE-Anlagen auch bei negativen Strompreisen herunterzuregeln, auch wenn keine Netzengpässe drohen und fossile Kraftwerke weiterhin am Netz bleiben. Die Regierung ist der Meinung, dass fünf Prozent der Jahresarbeit einer Solarstromanlage unentgeltlich und ohne Entschädigung abgeregelt werden dürfen. Carsten Körnig, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) erklärt: „Wenn künftig Ökostrom einfach entschädigungsfrei abgedreht werden kann, nimmt der Druck ab, Stromnetze zügig dem tatsächlichen Bedarf entsprechend auszubauen. Die Rechnung dafür sollen die Bürger, Landwirte und mittelständischen Unternehmen bezahlen, die drei Viertel der bundesweit installierten Solarstromleistung stellen.“

Quelle: BSW-Solar
Text: Kristina Reiß