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Bornheimer Spargel EU

© coramueller/iStock

Bornheimer Spargel nun geschützte geografische Angabe

Bornheimer Spargel ist nun eine geschützte geografische Angabe. Er reiht sich damit in eine Reihe mit Kölsch, Nieheimer Käse und Aachener Printen.

Der Spargel aus Bornheim in Nordrhein-Westfalen wurde Anfang März in das EU-Register für regionale Spezialitäten aufgenommen und gilt nun als geschützte geografische Angabe. Ab sofort darf sich nur noch, laut der bei der EU eingetragenen Beschreibung, Spargel als Bornheimer Spargel bezeichnen, der linksrheinisch zwischen Wesseling und Bonn angebaut wird. Der Spargel stellt sich somit auf eine Stufe mit anderen geografischen Produkten wie Champagner, Parmaschinken und Parmesankäse. Der nordrhein-westfälische Landwirtschaftsminister Johannes Remmel zeigt sich erfreut: „Nordrhein-Westfalen hat eine große Vielfalt an regionalen Spezialitäten. In jeder nordrhein-westfälischen Region gibt es typische und besondere Lebensmittel, hinter denen eine lange Geschichte und gut gepflegte Traditionen stecken. Der EU-Schutz verhilft diesen Spezialitäten zu mehr Bekanntheit und gibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Orientierung. Denn immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und wie sie erzeugt werden.“ Nach Angaben der Schutzgemeinschaft Bornheimer Spargel ist die Besonderheit des Bornheimer Spargels sein typischer kräftiger und würziger Geschmack. Der Spargel ist nun die elfte, von der EU geschützte Spezialität aus NRW. Die anderen Spezialitäten unter EU-Schutz sind die Stromberger Pflaume, Dortmunder Bier, Kölsch, Aachener Printen, Nieheimer Käse, Düsseldorfer Mostert, rheinisches Apfelkraut, rheinisches Rübenkraut, Walbecker Spargel sowie westfälischer Knochenschinken.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Text: Kristina Reiß