1. Home
  2.  › News
Prävention kommt zuerst! ©RGtimeline/iStock/Thinkstock

©RGtimeline/iStock/Thinkstock

Neues Tiergesundheitsgesetz löst Tierseuchengesetz ab

Im Mai 2014 ist das neue Tiergesundheitsgesetz in Kraft getreten, dass sich langsam an die EU anpasst.

Am 1. Mai 2014 ist das neue Tiergesundheitsgesetz in Kraft getreten. Es löst das bisherige Tierseuchengesetz ab. Bestimmt Vorschriften zur Bekämpfung wurden zwar im neuen Gesetz übernommen, aber die Prävention wird zukünftig verstärkt. Unter anderem wird so der Personenkreis erweitert, der eine anzeigepflichtige Tierseuche anzeigen muss und auch für Tierhalter wurde ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der sie der Prävention verpflichtet, beispielsweise durch eigenbetriebliche Kontrollen und hygienische Maßnahmen. Außerdem wird es zukünftig ein Gesundheitsmonitoring für Tiere geben, um so mögliche Gefahren früher zu erkennen. Der Grund für die Überarbeitung und der Neukonzeption des Gesetzes ist, dass innerhalb der EU das Tierseuchenbekämpfungsrecht immer mehr miteinander harmonieren soll und der Schwerpunkt nun nicht mehr nur auf die Bekämpfung von Tierseuchen gelegt werden soll, sondern insbesondere auch auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung, denn immer häufiger wird innerhalb der EU mit Tieren oder tierischen Erzeugnissen gehandelt, so haben Seuchen die Chance sich schnell zu verbreiten und Tiere, aber auch Menschen zu gefährden.

Quelle: BMEL
Text: Kristina Reiß