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Exotische Urlaubssouvenirs verstoßen gegen Artenschutz
In vielen Ländern werden an Stränden und in Touristenzentren Souvenirs verkauft, die als exotische Mitbringsel nicht nach Deutschland eingeführt werden dürfen. Der Zoll informiert über Artenschutz im Urlaub.
Ob Krokohandtasche, Schlangenhaut oder Aligatorschädel: Jedes Jahr finden Zollbeamte im Gepäck von Urlaubern aus dem Ausland mitgebrachte Souvenirs, die aus geschützten Tieren und Pflanzen hergestellt wurden. Nicht alle dieser exotischen Mitbringsel, die man im Urlaub legal erwerben kann, darf man nach Deutschland einführen. Dies hat einen erheblichen Schaden für Natur und Umwelt und kann zudem für den betroffenen Urlauber mit empfindlichen Strafen verbunden sein.
Um Urlauber über die geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse aus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern vorzustellen, veranstaltet das Hauptzollamt Stuttgart am 20. Juli 2014 in der Wilhelmaschule, passend zu den anstehenden Sommerferien , ein Informationsprogramm, um über Artenschutz im Urlaub zu informieren. Hauptanliegen dieser Veranstaltung ist es, sogenannte exotische Souvenirs zu präsentieren, die in einigen Ländern fälschlicherweise zum Kauf angeboten werden. Darüber hinaus ist auch Vorsicht geboten, wenn Sie beim Strandspaziergang Muscheln, Schnecken und Pflanzen aufsammeln. Außer den kurzen Vorträgen um 15 und 16 Uhr zeigen die Zollmitarbeiter auch Stücke aus der Asservatenkammer des Stuttgarter Flughafens und beantworten Fragen.
Quelle: Wilhelma / Text: Christina Jung
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