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Vegetarisch Vegan Definition Gesetz Regierung

©ksana-gribakina/istock

Vegetarisch & Vegan: Bundesregierung lehnt Gesetz ab

Die Begriffe vegan und vegetarisch werden aufgrund einer Entscheidung des Bundestags nicht gesetzlich definiert. Der VEBU kritisiert diese Entscheidung.

Die Bundesregierung lehnte die Forderung des Bundesrates ab, die Begriffe „ vegan“ und „vegetarisch“ rechtsverbindlich zu definieren. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft begründet die Ablehnung damit, dass der Verbraucher bereits die Möglichkeit hätte „sich anhand von Verkehrsbezeichnung und Zutatenverzeichnis über die Zutaten eines Lebensmittels und somit auch über Inhaltsstoffe tierischer Herkunft zu informieren". Till Strecker, der Leiter Politik und Internationales des VEBUs, kritisiert: „Die Bundesregierung verkennt die Realitäten in Deutschlands Supermärkten. Die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen sind nicht ausreichend. Verbraucher können vor Ort nicht erkennen, ob ein Produkt mithilfe tierischer Substanzen hergestellt wurde oder nicht. Eine rechtsverbindliche Lösung ist notwendig." Das Problem: eine Vielzahl von Stoffen, die bei der Lebensmittelherstellung verwendet werden, müssen auf der Zutatenliste nicht angegeben werden. Dazu gehören zum Beispiel Gelatine bei der Klärung von Fruchtsäften oder Wein, oder tierische Enzyme, die als Mehlbehandlungsmittel eingesetzt werden. Zudem gibt es viele Zutaten, bei denen nicht eindeutig klar ist, ob sie pflanzlicher oder tierischer Herkunft sind.

Quelle: VEBU
Text: Kristina Reiß