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Verbraucherschutz

Kein Verbraucherschutz bei Massentierhaltung

Antibiotika in der Massentierhaltung: Von Verbraucherschutz keine Spur. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (NWR) spricht es klar aus: „Einsatz von Antibiotika in der Intensivhaltung ist alarmierend“.

Hier handelt es sich um einen eklatanten Verstoß gegen den Verbraucherschutz. Denn 9 von 10 Mast- und Zuchtdurchgängen in der Putenhaltung werden in NWR mit Antibiotika behandelt. Damit wird klar, dass der Einsatz von Antibiotika in der Massentierhaltung routinemäßig und gängige Praxis ist.

„In deutschen Ställen werden mehr als 11 Millionen Puten gehalten. Viele von ihnen leiden an Krankheiten, die offenbar mit gewaltigen Mengen von Antibiotika behandelt werden. In vielen Fällen ist das das Ergebnis aus Überzüchtung und unzureichenden Haltungsbedingungen. Das ist ein Systemfehler, doch die Bundesregierung scheint auf diesem Auge blind zu sein“, sagte Minister Remmel.

Eine Ohrfeige für den Verbraucherschutz

Laut Putenstudie wurden insgesamt 22 verschiedene Wirkstoffe eingesetzt. Zwei davon haben sogar eine erhebliche Bedeutung für den Menschen haben, weil es sich um sogenannte Reserveantibiotika handelt. Diese sind eigentlich für die Hu-manmedizin vorbehalten. Aktuell wird sogar geprüft, ob bei einigen verabreichten Präparaten eine strafbare Handlung vorliegt. Die Studie macht deutlich, wie krank die Massentierhaltung Tiere und Menschen macht. Eine klare Ansage an den Ver-braucherschutz und Tierschutz.

Textquelle:  Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- undVerbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 

Bildquelle: uschi dreiucker  / pixelio.de text: red