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Walfang Japan

© infpossibilities/iStock/Thinkstock

Internationaler Gerichtshof verbietet Walfang durch Japan

Der internationale Gerichtshof hat in einem Urteil den Walfang von Japan in der Antarktis verboten.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat am 31. März 2014 verbindlich entschieden, dass Japan auch aus wissenschaftlichen Gründen nicht mehr Walfang im Schutzgebiet der Antarktis betreiben darf. Der Gerichtshof hat mit zwölf zu vier Stimmen beschlossen, dass Japan mit seinem Walfangprogramm JARPA II gegen das internationale Übereinkommen zur Regelung des Walfangs verstößt und deshalb keine Lizenz diesbezüglich gewähren kann. Das Urteil ist gleichzeitig auch ohne die Möglichkeit der Berufung endgültig für Japan. Leider gilt die Entscheidung nur für die Walschutzgebiete der Antarktis, die zu Neuseeland und Australien gehören. Verschiedene Walschutzorganisationen vermuten bereits, dass Japan nun im Nord-Pazifik weiter Wale fangen wird. Jürgen Ortmüller begrüßt trotzdem die wichtige Entscheidung: „Nachdem Japan jahrzehntelang Wale ausgerottet hat, hoffen wir, dass ein internationales Umdenken stattfindet und andere Walfangnationen sich ebenfalls an die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs halten und der Walfang weltweit gestoppt wird.“ Das WDSF fordert so weiter, dass auch der Kleinwalfang gestoppt wird und die Walfangnationen Grönland, Färöer-Inseln, Island, Norwegen und Japan keine Schlupflöcher mehr für den Walfang finden.

Quelle: Wal- und Delfinschutz-Forum (WDSF)
Text: Kristina Reiß