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Braunbär in kleinem Käfig
Artenschutz

40 Jahre Berner Konvention ist kein Grund zum Jubeln

Die Berner Konvention zur Erhaltung wildlebender Tiere, Pflanzen und ihrer Lebensräume feiert ihr 40 jähriges Bestehen. Für die Welttierschutzgesellschaft (WTG) eher kein Festtag, denn das Vertragswerk verhindere, dass die Vereinbarungen zielgerichtet und nachhaltig dem Artenschutz dienen. 

Die Unterzeichnung der Berner Konvention, eines völkerrechtlichen Vertrages zur Erhaltung Europas wildlebender Pflanzen, Tiere und ihrer Lebensräume, jährt sich 2019 zum 40. Mal. Zwar ist die Berner Konvention ein wichtiger Rahmen für den besseren Schutz von Europas Tieren und Pflanzen, für die WTG in Berlin ist das Jubiläum dennoch kein Grund zum Jubeln. Mehrere Schwachpunkte des Vertragswerkes seien Anlass genug, die Effektivität der Konvention anzuzweifeln.

Daniela Schrudde, Leiterin für Tierschutzarbeit bei der WTG, benennt die zentralen Probleme: „Die Berner Konvention leidet an zu viel Freiwilligkeit und zu wenig Verbindlichkeit und Kontrolle. Die Schutzanforderungen können außerdem leicht umgangen werden, denn die Ausnahmeregelungen, zum Beispiel für die Tötung eines eigentlich geschützten Tieres, sind sehr ungenau formuliert.“

Am Beispiel der Braunbären in den beiden Vertragsstaaten Rumänien und Ukraine veranschaulicht die Welttierschutzgesellschaft die Schwächen:

Der mafiöse Holzraubbau in Rumänien sorgt dafür, dass die Ziele der Berner Konvention untergraben werden. Braunbären verlieren durch massive Rodungen ihre Lebensräume und geraten so in Konflikte mit den Menschen. Diese „Problembären“ dienen schließlich als Vorwand, die geschützten Tiere einzufangen oder abzuschießen. Derzeit strebt die rumänische Regierung sogar ein Gesetz an, das den Braunbären ihren Schutzstatus komplett entziehen würde.

In der Ukraine ermöglicht die geringe Verbindlichkeit des Vertrages, dass Braunbären weiterhin in privaten Besitz gelangen, wo sie ohne jegliche Kontrollen gehalten werden. „Obwohl die Ukraine Vertragsstaat ist, wird die Berner Konvention dort weitgehend ignoriert – ohne negative Konsequenzen für das Land“, sagt Daniela Schrudde. Dies führt häufig zu schwerwiegendem Tierleid.

Zugunsten eines zukunftssicheren Artenschutzes stellt die Welttierschutzgesellschaft folgende Forderungen zum 40. Jubiläum der Berner Konvention:

  • Die vagen Formulierungen der Ausnahmeregelungen müssen überarbeitet werden, damit es den Mitgliedsstaaten nicht mehr so leicht möglich ist, rechtliche Schlupflöcher auszunutzen.

  • Bis dahin müssen die nationalen Gesetze der Mitgliedsländer zur Durchsetzung der in der Berner Konvention formulierten Vorgaben und die entsprechenden Kontrollen umso konkreter gefasst und vor allem überprüft werden.

  • Die auf Freiwilligkeit beruhenden generellen Berichte der Mitgliedsländer müssen einen verpflichtenden Charakter erhalten.

Quelle: Welttierschutzgesellschaft e.V., Bild: ECO-Halych, Text: Tine Esser