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Neue Unisex-Tarife bei Versicherungen
Neue Unisex-Tarife bei Versicherungen

Der Europäische Gerichtshof hat im März 2011 entschieden, dass zum Stichtag 21.12.2012 bei Versicherungen eine Gleichbehandlung für Männer und Frauen gewährleistet sein muss. Die Folge: Versicherungen dürfen für beide Geschlechter keine unterschiedlichen Beiträge verlangen. Welche Konsequenzen hat dies für Verbraucher?