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Daimler, VW & Co. umgehen Vorgaben
Daimler, VW & Co. hebeln die Vorgaben zu klimafreundlicheren Kältemitteln in Autoklimaanlagen aus und schaden der Umwelt. Trickreiche und vorgezogene Typengenehmigungen machen es möglich und begünstigen dadurch 1,2 Millionen Tonnen mehr CO2.
Europaweit umgehen Automobilhersteller mit rechtswidrigen Tricks die geltenden EU-Vorgaben für Autoklimaanlagen. Die Missachtung der entsprechenden Richtlinie zum inzwischen verbotenen Kältemittel R134a muss die Gesetzgebung künftig mit Strafzahlungen ahnden. Bisher besagt das Gesetz nur, dass die klimaschädlichen Chemikalien in Fahrzeugen, die nach dem 1.1.2011 genehmigt wurden, nicht mehr verwendet werden darf. Doch die Not macht erfinderisch:
Wie beispielsweise die Daimler AG, die Mitte Mai ihre neue Mercedes S-Klasse präsentierte. Während es sich bei der Luxuslimousine faktisch um ein komplett neu entwickeltes Modell mit geändertem Design, modifizierten Abmessungen und zahlreichen technologischen Innovationen handelt, wird die neue S-Klasse auf dem Papier als sogenannte Erweiterung der Vorgängergeneration deklariert. Das ermöglicht es Daimler, die Fahrzeugreihe weiterhin mit dem klimaschädlichen Kältemittel R134a auszustatten.
„Offensichtlich neue Modelle auf älteren Typgenehmigungen aufzubauen ist ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie zu umweltschonenderen Kältemitteln. Wenn die Behörden dies akzeptieren, wird der Ausstieg aus dem klimaschädlichen chemischen Kältemittel bis zum Jahr 2017 verzögert. Dass die Behörden diese Praxis tolerieren und ganz klar neue Fahrzeugtypen als ’alte Fahrzeugtypen’ durchwinken, ist ein Skandal“, kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Daimler ist mit dieser Vorgehensweise nicht allein, ähnliche Beispiele finden sich bei allen deutschen wie internationalen Herstellern: Auch der aktuelle Toyota Auris wird formal als Erweiterung des Vorgängermodells ausgeliefert. Ein ähnliches Vorgehen ließ sich beim Opel Adam beobachten, der im vergangenen Jahr von der GM-Tochter als modernes „Stadtauto“ eingeführt wurde. Das Fahrzeug basiert auf einer älteren Typgenehmigung des ungleichen Schwestermodells Opel Corsa und wird so ebenfalls weiter mit R134a ausgeliefert.
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Ein weiteres Mittel sind vorgezogene Typengenehmigungen, wie es beispielsweise VW für seinen neuen Golf VII praktiziert hat. Dieser ist seit September vergangenen Jahres erhältlich, hatte jedoch bereits im Dezember 2010, kurz vor dem Stichtag, eine Typgenehmigung vom KBA erhalten. Die vorgezogenen Typgenehmigungen haben weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt: Bis Ende 2016 werden allein in Deutschland voraussichtlich rund 1 Million Fahrzeuge der Golf VII-Reihe mit dem klimaschädlichen Kältemittel R134a neu zugelassen. Bezogen auf die Lebenszeit dieser Autos werden dadurch etwa 1,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zusätzlich in die Atmosphäre gelangen. Das ist mit dem CO2-Ausstoß vergleichbar, den knapp 900.000 sparsame Fahrzeuge wie der Golf Blue Motion (99g CO2/km) bei durchschnittlicher Fahrweise pro Jahr kraftstoffbedingt erzeugen.
Genehmigungsbehörden und Gesetzgeber müssen nun handeln und Daimler, VW & Co. mit Strafzahlungen für jedes mit dem Kälteschutzmittel R134a verkaufte Auto belangen.
Quelle: VCD / Text: Christina Jung