Der EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 war der größte bakterielle Ausbruch mit Escherichia coli, den es seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gegeben hat. Foto: Thinkstock.de
Ein Jahr nach EHEC: Verbesserter Schutz vor Infektionen
Als Konsequenz aus der EHEC-Epidemie im Frühjahr 2011 in Deutschland hat das Bundesverbraucherministerium ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt, um Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Krankheiten zu schützen, die durch Lebensmittel übertragen werden können.
Strengere Hygienevorschriften bei der Herstellung, engmaschigere amtliche Kontrollen und neue Strukturen des Krisenmanagements sollen die Lebensmittel in Deutschland künftig noch sicherer machen.
Der EHEC-Ausbruch von Mai bis Juli 2011 war der größte bakterielle Ausbruch mit Escherichia coli, den es seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gegeben hat, und einer der größten Ausbrüche weltweit. Durch EHEC verstarben während des Ausbruchs in Deutschland 53 Menschen, 3842 Menschen erkrankten, zum Teil sehr schwer.
In der Vergangenheit konnten EHEC-Ausbrüche in Deutschland häufig gar nicht aufgeklärt werden. Ein Hauptgrund ist, dass Lebensmittel, die als Überträger in Verdacht gerieten, zum Zeitpunkt der Erkrankungen und späteren Untersuchungen oft schon verbraucht waren. Im Fall der schweren Epidemie 2011 ist es durch intensive Zusammenarbeit der deutschen und europäischen Behörden gelungen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Ursache zu identifizieren: Bockshornkleesamen aus Ägypten sowie Sprossen und Keimlinge, die daraus gezogen wurden.
Strengere Hygienevorschriften
Um weitere EHEC-Infektionen zu vermeiden, war ein EU-weites Einfuhrverbot von bestimmten Samen und Sprossen aus Ägypten verhängt worden, das bis in das Jahr 2012 reichte. Darüber hinaus hat die Europäische Kommission mit Unterstützung von Deutschland vier neue Regelungen erarbeitet, um zukünftig eine bestmögliche Qualität von Sprossen zu garantieren. Die Details dieser Regelungen werden derzeit mit den 27 Mitgliedstaaten beraten.
Dabei werden folgende Ansätze verfolgt:
- Schärfere Hygieneanforderungen für Sprossenbetriebe: Unter anderem sollen die Hygienebestimmungen für die Räume und die Ausstattung der Betriebe präzisiert werden und strengere Anforderungen für die Bewässerung sowie Vorschriften zur Kühlung der Sprossen festgelegt werden. Das Bundesverbraucherministerium hat sich auf europäischer Ebene ausdrücklich dafür ausgesprochen, dass für Sprossenbetriebe eine Zulassungspflicht eingeführt wird. Auch dieser Vorschlag wurde von der Europäischen Kommission aufgegriffen.
- Neues Lebensmittelsicherheitskriterium für Sprossen: Künftig müssen Hersteller von Sprossen ihre Produkte regelmäßig auf das Vorkommen von EHEC untersuchen, bevor sie in den Verkauf gelangen.
- Verbesserung der Rückverfolgbarkeit: Zusätzlich soll in der gesamten EU ein Kontrollsystem etabliert werden, um Warenströme und Lieferwege von Sprossen schnell und präzise zurückverfolgen zu können.
- Strengere Einfuhrvorschriften: Sprossen und Samen für die Sprossenproduktion aus Drittländern dürfen zukünftig nur dann in die EU eingeführt werden, wenn mit einem Zertifikat nachgewiesen werden kann, dass bei der Produktion die europäischen Hygienestandards eingehalten wurden.
Generell gilt: Lebensmittel, die besonders leicht verderben und ein erhöhtes mikrobielles Risiko mit sich bringen, müssen mit besonderer Sorgfalt hergestellt und auf ihrem Weg zum Verbraucher besonders intensiv kontrolliert werden. Bei einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch ist es entscheidend, die Quelle der Infektion schnell zu identifizieren und die betroffene Ware rasch vom Markt zu nehmen. Das Bundesverbraucherministerium und das Bundesgesundheitsministerium haben wichtige Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, um eine schnelle und effiziente Kommunikation aller beteiligten Behörden zu garantieren. Die geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sehen zum Beispiel neue Meldepflichten und kurze Meldewege vor, sowie eine verbesserte Aufklärung des Personals, das gewerbsmäßig mit Sprossen, Keimlingen und Sprossensamen umgeht. Diese Gesetzesvorhaben befinden sich aktuell in der Abstimmung zwischen Bund und Ländern.
Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt