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Augen auf bei Bankgebühren!

Banken verdienen an ihren Kunden in nicht wenigen Fällen mehrfach. Neben Zinsbelastungen für Kredite berechnen sie unterschiedliche Gebühren. Doch nicht alle Kosten, die belastet werden sind zulässig. Eine Reklamation oder der Wechsel zu einer anderen Bank kann sich durchaus lohnen.

Ein Blick auf den Kontoauszug verärgert so manchen Bankkunden. Zinsbelastungen für das überzogene Girokonto und Gebühren nehmen teilweise Dimensionen an, die das monatliche Budget enorm belasten. Gerade die Dispozinsen, also die Kosten, die eine Bank berechnet, wenn das laufende Konto überzogen wird, sollten unbedingt geprüft werden. Untersuchungen haben ergeben, dass einige Banken unverhältnismäßig hohe Zinsen verlangen, wenn das Girokonto ins Minus gerät. Ein Zinsvergleich mit anderen Banken und bei überhöhten Zinsen ein Wechsel zu einem günstigeren Institut ist zu empfehlen. Doch auch im Bereich der Gebühren sammeln sich schnell Kosten an, die die gute Laune verderben können.

Gebühren werden zwischen Bank und Kunde nicht individuell vereinbart, sondern sind in der Regel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sogenannten Formularverträgen oder Preisverzeichnissen festgehalten. Es handelt sich dabei um allgemein gültige Formulierungen, die jedem Kunden zugänglich gemacht werden. Grundsätzlich dürfen Banken für folgende Tätigkeiten Gebühren berechnen:

  • Überweisungen, die getätigt werden.
  • Die Führung des Girokontos.
  • Durchführung von Daueraufträgen.
  • Erhöhte Überziehungszinsen bei Kontoüberziehung.

Falsche Gebührenbelastung

Jedoch kommt es immer wieder vor, dass das Konto mit Gebühren belastet wird, die nicht zulässig sind. So ist es u.a. nicht rechtens für die Bearbeitung von Freistellungsaufträgen Gebühren zu verlangen, ebenso wenig wie für die Auflösung eines Kontos. Auch die Benachrichtigung über die Nichteinlösung einer Lastschrift im klassischen Einzugsermächtigungsverfahren darf dem Kunden nicht extra berechnet werden. Bankkunden, die sich ungerecht behandelt fühlen sollten sich mit ihrer Bank in Verbindung setzen und am besten schriftlich Einspruch einlegen. Kommt es zu keiner Einigung können Sie sich an die nachfolgenden Verbände wenden, die für Schlichtungsverfahren zuständig sind:

Bundesverband deutscher Banken e. V.
www.bdb.de

Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken
www.bvr.de

Deutscher Sparkassen- und Giroverband
http://www.dsgv.de

Die Bank hat nicht immer Recht

Bankkunden werden immer kritischer und aufgeklärter. Längst gilt nicht mehr, das Prinzip, die Bank hat immer Recht. So hat die Zahl der Kundenbeschwerden im vergangenen Jahr ein Rekordniveau erreicht. 13.556 Beschwerden von unzufriedenen Kunden gingen bei den Schlichtungsstellen der Privaten Institute sowie den Genossenschaftsbanken und Sparkassen ein. Innerhalb von einem Jahr erhöhten sich die Beschwerden um 33 Prozent. Das ergab eine Umfrage von „Welt online“ bei den Verbänden der Bankengruppen. Besonders unzufrieden gaben sich die Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken. Die Zahl der Streitfälle erhöhte sich hier um 65 Prozent.

Bankkunden sollten unbedingt die Gebühren einzelner Banken vergleichen. Ein Wechsel zu einem Institut mit niedrigeren Gebührensätzen und Zinsen kann durchaus rentabel sein und die monatlichen Belastungen immens reduzieren.

Text: Peter Rensch