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Damit sich mehr Leute ein Elektroauto kaufen, werden steuerliche Vergünstigungen ausgeweitet.

Damit sich mehr Leute ein Elektroauto kaufen, werden steuerliche Vergünstigungen ausgeweitet. Quelle: thinkstock.de

Mehr Steuervergünstigungen für Elektroautos

Wer sich jetzt ein Elektroauto kauft, kann bedeutende Steuervorteile genießen. Die Befreiung von der KFZ-Steuer, die bisher auf 5 Jahre angesetzt war, weitet die Bundesregierung nun auf 10 Jahre aus.

Vor einem Jahr legte das Kabinett das „Regierungsprogramm Elektromobilität“ vor. Dieses hat zum Ziel, steuerliche Anreize zu schaffen, um den Kauf umweltfreundlicher Elektrofahrzeuge voranzutreiben. Die bisher beschlossene Regelung sah die Befreiung von der KFZ-Steuer für fünf Jahre vor. Nun wird die Steuervergünstigung auf zehn Jahre ausgeweitet. Das beschloss die schwarz-gelbe Koalition am 23. Mai 2012 in Berlin.

Diese Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Nach 2015 soll die bisherige Regelung greifen: eine fünfjährige Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge bei einer Erstzulassung im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.

Bisher war die Förderung auf reine Elektro-PKW beschränkt. Sie soll nun auch auf andere reine E-Fahrzeuge ausgeweitet werden. Darunter insbesondere Nutzfahrzeuge und Leichtfahrzeuge, die große Potenziale für den Klimaschutz bieten.

Die Bundesregierung setzt sich große Ziele. 2020 sollen in Deutschland eine Million Elektroautos verkehren, 2030 soll die Zahl sogar auf 6 Millionen Fahrzeuge gestiegen sein.

Auch die Versicherungssteuer wird reformiert. Die Bundesregierung äußert Bedenken, dass sich das Versicherungssteueraufkommen reduzieren könnte, wenn die Versicherungsbranche aufgrund der eingeführten E-Autos neue Konstruktionen findet, Steuern zu sparen. Daher heißt es im Gesetzentwurf: „In den letzten Jahren verstärkt sich in der Versicherungswirtschaft ein Trend zum strukturellen sowie produktbezogenen Wandel mit jeweils negativen Folgen für das Versicherungssteueraufkommen. Dem gilt es aus fiskalischer Sicht entgegenzuwirken.“