1. Home
  2.  › News
Der sogenannte Katzenabschuss ist in NRW nicht mehr erlaubt
Grausame Praxis

Hauskatzen dürfen nicht mehr erschossen werden

Katzen sind beliebte Haustiere und gehören in vielen Haushalten zur Familie. Was viele aber nicht wissen: Sobald eine Katze im Verdacht steht, zu wildern, darf sie in einigen Bundesländern von Jägern erschossen werden. 

Der sogenannte Katzenabschuss ist in Tierschützerkreisen eine heftig kritisierte Praxis. Die Jäger hingegen verteidigen das Vorgehen gegen wildernde Tiere mit der Begründung, sie stellen eine Gefahr für die Vogelpopulation, insbesondere für Bodenbrüter dar. Besonders in Nordrhein-Westfalen ist die Diskussion seit einiger Zeit in Gange, denn dort hat der grüne Umweltminister Johannes Remmel ein Ökologisches Jagdgesetz durchgesetzt, das den Abschuss von Hauskatzen grundsätzlich untersagt. Mit zwei Ausnahmen: Seuchengefahr und Artenschutz.

Mehr als 7000 erschossene Katzen in NRW

Im abgelaufenen Jagdjahr 2014/2015 wurden laut dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen 7344 wildernde Katzen von Jägern erschossen, die meisten davon im Regierungsbezirk Münster, die wenigsten in Köln. Im alten Jagdgesetz galt eine Katze dann als wildernd, wenn sie sich mindestens 200 Meter vom nächstgelegenen Haus entfernt aufhielt.

Das schnelle Anwachsen der Katzenpopulation ist zu einem echten Problem geworden. Freilaufende Katzen sind häufig nicht kastriert und vermehren sich entsprechend unkontrolliert. Die Tierheime sind überfüllt. Tierschutzorganisationen wie PETA halten das Erschießen durch Jäger aber keineswegs für eine Option zur Lösung des Problems. Sie fordern vielmehr eine Kastrationspflicht für freilaufende Katzen, um der Situation Herr zu werden.

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen; PETA Deutschland e.V., Bild: thinkstock- yanikap, Text:  Ronja Kieffer