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Strenge Strafe für illegale Wolfsjagd
Der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes ist wegen illegalem Wolfsfang angeklagt. Der NABU fordert strenge Strafen für diese hinterlistige Falle.
Bereits im Winter 2011/12 wurden im Raum Baruth-Johannismühle (Brandenburg) zwei Zaunanlagen gefunden, die nach Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dabei handelt es sich um zwei Zaunanlagen von etwa drei Metern Höhe und einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. In beiden Anlagen wurden jeweils drei Schafe gehalten. Es waren Eingänge von rund einem Meter Höhe in der Art eingebaut, dass ein um den Zaun laufender Wolf in eine Schleuse gelangen und schließlich aus der Anlage nicht mehr entkommen könnte. Der Zaun war entsprechend der Schutztechnik für Herdenschutz gegen Wölfe mit einem Untergrabungsschutz versehen. Aus Sicht des NABU ist der illegale Fang von Wölfen nicht nur billigend in Kauf genommen worden, sondern war gezielt die Funktion der Anlage. NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: „In dieser Anlage vereinigten sich die Erfahrungen aus historischen Wolfsfanganlagen mit den neuesten Erkenntnissen, wie Zäune beschaffen sein müssen, um für Wölfe unüberwindbar zu sein. Sinn und Zweck der Anlage war allein der Fang von Wölfen.“ Eine Nachstellung ist nach § 71 Bundesnaturschutzgesetz verboten und kann mit einer Strafe bis zu fünf Jahren Haft oder bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Quelle: NABU / Text: Christina Jung