Kastenstandhaltung ist eine Qual für die Tiere!
Kastenstandhaltung für Schweine vielleicht vor dem Aus?
Endlich wieder ein großer Schritt in Richtung Tierschutz für Schweine und der tierquälerischen Kastenstandhaltung.
Um die Belange für den Tierschutz in Nordrhein-Westfalen durchzusetzen, können acht Tierschutzvereine in tierschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren teilnehmen. Und bei Verstößen gegen das Tierschutzrecht klagen. Dafür wurde jetzt in Nordrhein-Westfalen ein Gesetz über das Verbandklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine (TierschutzVMG) verabschiedet.
Tierschutz bei Kastenstandhaltung nicht vorhanden!
Kaum Platz für die armen Tiere!
In vielen Betrieben werden Sauen in sogenannten Kastenständen gehalten. Mit Tierschutz hat diese Schweinhaltung wenig gemeinsam. Denn eine Kastenbreite misst lediglich 70 cm. Tierschutzvereine haben herausgefunden, dass das Ausstrecken von Gliedmaßen in Seitenlage nicht möglich ist. Der Tierschutz, Auflagen der Veterinärämter zu erlassen, die beinhalten, dass die verwendeten Kastenstände mindestens so breit sein müssen, wie die darin lebende Sau an der höchsten Stelle hoch ist. "Diese Anpassung der Kastenstände ist in der Praxis die einzige Möglichkeit, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zu erfüllen", betont Jürgen Foß, Agrarreferent von ARIWA. "Derzeit wird in den betroffenen Betrieben eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen. Sollten die Behörden nicht eingreifen, werden wir deshalb von unserem Klagerecht Gebrauch machen."
Text-/Bildquelle: ARIWA Text: red