Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln wie Nudeln und Reis in der EU abschaffen?
Lebensmittelverschwendung nimmt in Deutschland und der EU enorme Ausmaße an. Um dem Problem entgegenzuwirken überlegen Politiker nun für lang haltbare Lebensmittel wie Nudeln und Reis fas Mindesthaltbarkeitsdatum abzuschaffen.
Die Aktion “Zu gut für die Tonne“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft erklärt schon seit langem, dass manche Lebensmittel wie getrocknete Nudeln, Mehl und Reis deutlich länger haltbar sind, als es das aufgedruckte Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung angibt. Dies ist vor allem deshalb schade, da jedes achte Lebensmittel, das wir kaufen, weggeworfen wird. Viele Leute sind verunsichert und trauen nicht ihren Sinnen, sondern einem aufgedruckten Datum. So kommen alleine in Deutschland pro Person und Jahr 82 kg weggeworfene Nahrungsmittel zusammen – eine immense Verschwendung. Die EU will nun handeln und denkt darüber nach manche Produkte ohne MHD zu verkaufen. Auf der Liste der in Frage kommenden Produkte stehen unter anderem Wasser, Mehl, Gewürzmischungen, Reis, Couscous, Tee, Nudeln und gesalzene Produkte.
Mindesthaltbarkeit - Mit Vorsicht genießen
Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis wann ungeöffnete Lebensmittel bei entsprechender Aufbewahrung ihre spezifischen Eigenschaften MINDESTENS behandeln. Es zeigt sich also, dass das MHD kein Verfallsdatum oder Ablaufdatum ist, sondern nur eine Garantie des Herstellers für charakteristische Eigenschaften des Produktes. Das Datum legt der Hersteller selbst fest und viele Produkte sind auch nach dieser Zeit noch gut. Leider verlassen sich viele Menschen zu sehr auf das MHD und werfen Produkte, die „abgelaufen“ sind einfach weg, ohne zu überprüfen, ob sie noch gut sind. Dabei ist es ganz einfach festzustellen, ob ein Produkt auch nach dem „Ablaufen“ noch essbar ist. Solange Lebensmittel sowohl in Farbe, Konsistenz, Geruch und Geschmack noch unverändert sind, kann man sie essen. Jeder sollte sich dabei auf seine Sinne verlassen und bei abgelaufenem Essen erst schauen und dann riechen. Sollten dabei keine Unterschiede festgestellt werden, schafft die Geschmacksprobe Gewissheit. Durch das Abschaffen des MHD auf Lebensmitteln könnte die Chance bestehen, dass die Lebensmittelverschwendung etwas gedämpft wird, da Verbraucher nicht mehr durch das Mindesthaltbarkeitsdatum verunsichert werden. Experten warnen jedoch auch gleichzeitig zur Vorsicht, denn beispielsweise Vollkornnudeln benötigen ein Ablaufdatum, da sie zum Teil noch Keimlinge enthalten, die ranzig werden können.
Quelle: Zu gut für die Tonne, Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde, BMEL, Bild: Depositphotos: nanka-photo
Text: Kristina Reiß