Das neue Portal Lebensmittelklarheit.de klärt Verbraucher auf.
Ansturm auf Verbraucher-Portal Lebensmittelklarheit.de ist groß
Das vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. ins Netz gestellte Verbraucherportal ist zu seinem Start Mitte Juli komplett zusammengebrochen. Der Ansturm von Lebensmittel-Produkten und deren Aufmachung enttäuschter Verbraucher war einfach zu groß. 2.500 Produktmeldungen sind bereits eingegangen.
Hähnchenbrust, die mit 100 Prozent reinem Hähnchenfleisch beworben wird, aber nur 76 Prozent enthält. 100 Prozent natürliche Salatkräutermischung, die Geschmacksverstärker in Form von Hefeextrakten enthält. Fleischsalat mit dem Aufdruck «ohne Zusatz von Konservierungsstoffen», der, versteckt als Kombucha-Extrakt, trotzdem welche enthält. All das will das neue Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de mithilfe der Verbraucher selbst aufdecken, Unternehmen zur Stellungnahme bewegen und eine Basis bieten, diese, die Verbraucher verunsichernden Vorgehensweisen, zu diskutieren.
«Die Verbraucherzentralen in den Bundesländern werden seit Jahren von Verbrauchern aufgesucht, die sich durch die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln in die Irre geführt fühlen», heißt es auf Lebensmittelklarheit.de zur Idee dieses neuen Internetangebotes. Und weiter: «Hervorgerufen wird der Unmut der Verbraucher vor allem durch bildliche Darstellungen oder Aussagen auf der Lebensmittelverpackung, die etwas suggerieren, was häufig nicht der tatsächlichen Beschaffenheit des Produkts entspricht».
Der große Ansturm in den ersten Tagen auf das Verbraucherportal Lebensmittelklarheit.de, zeigt, dass Verbraucher sich verunsichert fühlen und auch mal genau hinschauen, was Kleingedrucktes auf den Packungen steht. Lebensmittelklarheit.de gibt hierfür jetzt eine breite Öffentlichkeit.
Wer auch seltsame Formulierungen auf Packungen entdeckt, sich durch die Größe der Packung über die Inhaltsmenge getäuscht fühlt, kann dies an die Experten von Lebensmittelklarheit.de zur Prüfung schicken unter: www.lebensmittelklarheit.de
Quelle: www.lebensmittelklarheit.de, JRB