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Deutschlands ungerechte Verteilung der Wasserkosten
Wofür ein Wassercent?

Deutschlands ungerechte Verteilung der Wasserkosten

Wie kann es sein, dass Privatpersonen für Trinkwasser mehr zahlen, als große Verschmutzer wie Industrie, Bergbau oder Landwirtschaft? Laut Studie des BUND sind die Abgabesätze für Wasser derart ungerecht verteilt, dass kein nachhaltiger Wasserschutz in Deutschland gewährleistet ist.

Wofür ein Wassercent?

In Deutschland dient das sogenannte Wasserentnahmeentgelt oder auch "Wassercent" genannt, primär dem vorsorgenden Ressourcenschutz. Diese Wassergebühren refinanzieren demnach rein zweckgebunden die Erhaltung und Verbesserung der Gewässer aus denen Wasser entnommen wird. In der Regel wird der Wassercent nur gegenüber Unternehmen erhoben, die Grund- oder Oberflächenwasser für besondere Zwecke entnehmen.

Wasserversorger geben ihr Wasserentnahme-Entgelt über die Trinkwasserrechnung zuzüglich anfallender Nebenkosten wieder an die privaten Verbraucher weiter. Somit zahlt jeder Haushalt, der an die Trinkwasserversorgung angeschlossen ist, automatisch auch für den Schutz der Gewässer. Wirtschaftszweige, die das Allgemeingut Wasser als individuellen Sondervorteil für ihren Bedarf entnehmen dürfen, zahlen derzeit nur die Entgelte, die das jeweilig zuständige Bundesland erhebt. Das heißt leider auch, dass die Höhe der Entgelte stark variieren bis hin zu null (Ausgleichs-)Zahlungen in Hessen, Bayern und Thüringen. 

Gerechte Verteilung für den Wasserschutz sieht anders aus

Wasser ist Allgemeingut, eine unentbehrliche Lebensgrundlage für Menschen und Tier. Aber auch eine knappe Ressource. Für einen nachhaltigeren und ökologischeren Umgang mit der Ressource Wasser sollten Wirtschaftszweige ein einheitlich geregeltes Wasserentgelt zahlen und schon gar nicht davon ausgenommen sein. Insbesondere Verschmutzer wie Bergbau oder Landwirtschaft sollten höhere Abgabesätze zahlen als Privatpersonen für das Trinkwasser, so der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Laut Studie des Bund erheben derzeit 13 der 16 Bundesländer eine Abgabe für das Entnehmen, Zutagefördern, Ableiten von Wasser oder ähnliche Verwendungen.

Wasserentnahme ohne zu zahlen

Bayern, Hessen und Thüringen haben sich demgegenüber gegen derartige Regelungen entschieden. Die Bundesländer können die Höhe ihrer Entgeltsätze selbst bestimmen und haben infolgedessen sehr unterschiedliche Beträge und Kategorien zu deren Festlegung bestimmt. In den Bereichen Wasserkraft, Landwirtschaft, Bergbau, Kühlung und Trinkwasser differieren die Preise pro m³ zwischen 0,5 und 31 Cent –sofern in diesen Bereichen überhaupt ein Entgelt erhoben wird. Zudem fallen die Ausnahmetatbestände, um keine Entgeltabgaben für Wasserentnahmen zu leisten, für bestimmte Wirtschaftszweige  wie Landwirtschaft, Bergbau oder Wasserkraft je nach Bundesland ebenfalls sehr unterschiedlich aus. Eine gerechte Verteilung der Kosten für den Wasserschutz sieht demnach anders aus. Im Rahmen der aktuellen Auswertung zu Wasserentnahmeentgelten der Länder fordert der BUND daher eine einheitliche Regelung zum Wasserentnahmeentgelt auf Bundesebene.

Nachhaltiger Wasserschutz benötigt einheitliche Regelung für Wasserentnahmeentgelt

Nicht die Verbraucher sondern diejenigen, die das Wasser verunreinigen, sollten zahlen

Nicht die Verbraucher sondern diejenigen, die das Wasser verunreinigen, sollten zahlen

Zwar wird die Verabschiedung der 13 Bundesländer für die gesetzliche Regelung zur Erhebung des Wassercents als positiv bewertet, jedoch ist eine bundesweit einheitliche Regelung für einen fairen, nachhaltigen Wasserschutz längst überfällig. Sie könnte Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Bundesländern aufheben und finanziellen Spielraum für einen besseren Gewässerschutz bereitstellen, begründet Laura von Vittorelli, Gewässer-Expertin beim BUND, zur vorgelegten Studie. "Das gemeinsame europäische Ziel ist, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 in einem guten ökologischen Zustand sind. Deutschland ist auch deshalb noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen, weil finanzielle und personelle Ressourcen für die nötigen Maßnahmen fehlen. Einheitliche Regeln zum Wasserentgelt schaffen hier Abhilfe, weil darüber Maßnahmen wie Renaturierungen, Rückbau von Querbauwerken und Wiederansiedlungsprojekte finanziert werden können.", erläutert Vittorelli weiter.  Entscheidend für eine gute Regelung über die Entgelthöhe sei, dass das Verursacherprinzip gelte. Nur so werde eine Lenkungswirkung erzielt, bei der diejenigen zahlen müssen, die das Wasser verunreinigen und nicht die Verbraucher. Detaillierte Informationen zur Ungleichverteilung der Wasserkosten zum Schutz von Erhalt von Trinkwasser und Gewässerschutz können der Studie vom BUND entnommen werden.

Quelle: Bund für Umwelt und Naturschutz e.V., Bilder: Depositphotos/ronstik, Wavebreakmedia; NABU, Text: Tine Esser

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