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Der Energieausweis versteht sich als individuelle Gebäudeübersicht, die über mögliche und notwendige Energiesparmaßnahmen informiert.
Clever und Eco Heizen

Staatliche Fördermaßnahmen für Wärmepumpen und Co.

Angesichts der langfristig steigenden Energie-Preise und der abnehmenden Ressourcen investieren viele Hauseigentümer und Bauherren in die sogenannten erneuerbaren Energien. Seit einigen Jahren gibt die Energiesparverordnung (EnEV) beim Bau oder bei der Modernisierung eines Hauses Grenzwerte vor, die den Energie-Verbrauch betreffen. Die Besitzer bzw. Eigentümer können dabei entscheiden, ob sie den Vorgaben durch eine neue Heiztechnik, Solarenergie oder durch Wärmedämmung gerecht werden.

Staatliche Fördermaßnahmen für Wärmepumpen und andere Heizanlagen

Da das Heizen innerhalb der meisten Haushalte den höchsten Anteil an den Energiekosten vereinnahmt, unterstützt die Bundesregierung vor allem den Einbau verschiedener neuartiger Heizanlagen durch teilweise hohe Zuschüsse. Sie erleichtert somit die Entscheidung der Investoren zu dieser sich erst langfristig amortisierenden, aber in Bezug auf Kosten und die Umwelt vorausschauenden Investition.

Mit finanziellen Anreizen zu energiesparendem Heizen

Die Bundesregierung hat nicht nur den Energieausweis eingeführt, um die Umwelt zu schonen. Dieser ist eine Empfehlungs- und Bewertungsübersicht für Gebäude, die bei der Vermietung oder dem Verkauf auf Verlangen der Mieter oder Käufer vorzulegen ist, und informiert über die Möglichkeiten, im entsprechenden Objekt Energie kurz-, mittel- und langfristig einzusparen.

Sie hat darüber hinaus vor allem auch entschieden, mit einem sogenannten Marktanreizprogramm (MAP) diverse Fördermittel bei einem geplanten Heizungsumbau zur Verfügung zu stellen. Die Verteilung dieser öffentlichen Gelder übernimmt und kontrolliert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Bafa abgekürzt. Die Zuschüsse kommen dabei bei verschiedenen Systemen infrage. Sie unterliegen seit 2011 zwar verschiedenen Bedingungen, bleiben aber bei Beachtung dieser Auflagen insgesamt rentabel.

Kostspielig und langfristig lukrativ – Heizen mit Erdwärme

Dennoch bringt eine Modernisierung der eigenen Heizanlage hohe Kosten mit sich, deren Finanzierung gut kalkuliert sein will. Die sich erst nach zahlreichen Jahren amortisierende, dann aber besonders deutlich auszahlende Heizanlagenart ist die Erdwärmeheizung. Um Wärme aus der Umwelt für den eigenen Energiebedarf zu nutzen, ist es vonnöten, eine vollständig neue Heizanlage einbauen zu lassen. Diese Form der Energienutzung eignet sich daher meistens – doch nicht ausschließlich – für einen Neubau.

Auch die Bezuschussung der kostspieligen Wärmepumpenheizungen ist an verschiedene Vorgaben gekoppelt und darüber hinaus entscheidet die Art der Pumpe, in welcher Weise der Staat die Finanzierung unterstützt. Das Förderprogramm der Bundesregierung berücksichtigt die folgenden elektrischen und gasbetriebenen Wärmepumpenarten, die eine maximale Nennwärmeleistung von bis zu 100 Kilowatt haben dürfen:

  • Luft/Wasser-Wärmepumpen
  • Gas-Wärmepumpen
  • Sole/Wasser-Wärmepumpen
  • Wasser-Wärmepumpen
  • Direktverdampfung/Wasser-Wärmepumpen
  • einige weitere Arten (Abwärmenutzung oder Anlagen mit Solarunterstützung)

Förderberechtigte Anlagen müssen den Zweck erfüllen, sowohl die Räume zu beheizen als auch Warmwasser bereitzustellen, sogenannte Prozesswärme – Abwärme – zu nutzen, Nichtwohngebäude zu beheizen oder Wärme für Wärmenetze zur Verfügung zu stellen. Sie können darüber hinaus nur dem Beheizen eines Gebäudes dienlich sein, falls dessen Warmwasserzubereitung großenteils durch eine andere erneuerbare Energie gewährleistet ist. Bereits gebrauchte Heizungen, Luft/Luft- und Warm- bzw. Brauchwasser-Wärmepumpen sowie selbstgebaute Anlagen zählen hingegen nicht zu den Anlagen, die förderfähig sind.

Wärmepumpensystem

Blick in einen Heizungskeller mit einem Wärmepumpensystem. Die Pumpen entziehen der Umgebung die Wärme, um sie als Heizenergie innerhalb des Hauses zu nutzen.

Beispiele für die staatliche Förderung sind:

  • Gas-Wärmepumpe: 100 Euro/kW (mind. 4.500 Euro Förderung)
  • Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Sonde: s. o.
  • Wasser/Wasser-Wärmepumpe: 100 Euro/kW (mind. 4.000 Euro)
  • Luft/Wasser-Wärmepumpe: 40 Euro/kW (mind. 1.300 bzw. 1.500 Euro)

Exkurs: Zur Funktion der Wärmepumpe

1. Wärmequellanlage. In diesem ausgelagerten Teil der Heizung sorgt meist eine Sole – ein Wasser-Frostschutzmittel-Gemisch – dafür, die Wärme aus der Umwelt, sei es aus der Erde oder dem Grundwasser, aufzunehmen und diese an die eigentliche Pumpe weiterzuleiten. Bei Luft-Wärmepumpen hingegen saugt ein Ventilator die Außenluft an.

2. Ein Wärmetauscher in der Pumpe überträgt die Energie auf ein zweites System. Dieses ist mit einem Kältemittel gefüllt, das aufgrund der Energiezufuhr als Dampf zu einem Kompressor gelangt und sich dort weiter erhitzt. Es kondensiert in einem weiteren Wärmetauscher, gibt also die Wärme wieder ab und gelangt zum sogenannten Verdampfer zurück. 

3. Innerhalb des Wärmeverteilers im Haus nimmt das Wasser in den Leitungen die vom Kältemittel abgegebene Wärme auf, die sich im gesamten System und auch im Warmwasserspeicher verteilen lassen kann.

Wärmepumpe Grafik

Wärmepumpen nutzen die Energie der Umwelt, indem sie diese mithilfe von Wärmetauschern als Heizungswärme in die Häuser leiten.

Zusätzliche Anforderungen an die Wärmepumpenförderung

Antragsteller auf die Förderung einer Pumpe zur Beheizung eines Neubaus (möglich, nicht notwendig: bei vorherigem Gebäudebestand) haben zu beachten, dass sie die Anlage nur innerhalb der sogenannten Innovationsförderung bezuschussen lassen können. Sie ist seit dem 1. April 2015 Bestandteil des MAP. Diese zusätzliche Förderung von bis zu 50  Prozent der Basisförderung eignet sich für besonders hochwertige, effiziente Wärmepumpen. Sie verlangt zugleich höhere technische Merkmale der Anlagen als bei der Basisförderung: So muss die Jahresarbeitszahl – das Verhältnis der abgegebenen Wärme zu den eingesetzten Strommengen – der Heizungen bei mit Gas betriebenen Pumpen mindestens 1,5 betragen, bei den anderen 4,5.
Zudem hat nach einem Jahr des Betriebs der Anlage ein Qualitätscheck die vertraglich geregelte Leistung zu bestätigen. Ferner sind nur Flächenheizungen als Wärmeverteilsystem zulässig. Die Innovationsförderung greift außerdem bei Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz. Investoren, die beabsichtigen, diese Fördermaßnahme zu nutzen, sind verpflichtet, den entsprechenden Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
Teilweise anders gestaltet sich der Ablauf im Fall der Basisförderung einer Wärmepumpe, die nur bei Gebäudebestand greifen kann: Einen Antrag für diese Subventionsart haben Privatleute innerhalb von neun Monaten nach der Inbetriebnahme der Heizungsanlage zu stellen, freiberufliche und gewerbliche Antragsteller allerdings wie bei der Innovationsförderung vor Vorhabensbeginn. Einen Leitfaden zur Antragstellung auf Wärmepumpenförderung stellt die Seite der bafa zur Verfügung.

Der Bundesverband Wärmepumpe e.V. teilt darüber hinaus mit, dass zu den bereits genannten Voraussetzungen ebenfalls zählt, nachweislich

  • Wärmemengen- und Stromzähler einzubauen
  • eine dem jeweiligen Gebäude angepasste Heizkurve der Anlage einzustellen       
  • bei den meisten Geräten einen hydraulischen Abgleich durchzuführen
  • eine Umwälzpumpe mit Mindest-Effizienzklasse A bzw. Energieeffizienzindex EEI laut  Ökodesign-Richtlinie von 0,27 einzubauen.

Solar Anlagen werden geringfügig gefördert   

Solar-Anlagen sind in der Anschaffung zwar günstiger als Wärmepumpen, werden allerdings auch geringfügiger gefördert. Das Förderprogramm sieht allerdings auch einen Bonus für heizungsunterstützende Solar-Anlagen, also Kombinationslösungen, vor.

Erhöhte Zuschüsse seit 2016

Die insgesamt seit dem Jahr 2012 geltenden Voraussetzungen zur Förderung von Wärmepumpen, Biomasseanlagen oder heizungsunterstützenden Solarthermie-Anlagen hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2016 erneut verbessert. Sie gewährt einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Dieser kommt zur Auszahlung, wenn eine neue Anlage eine besonders alte, ineffiziente ersetzt. Eine solche Altheizung muss auf Basis fossiler Energien – vor allem Öl oder Gas – in Betrieb gewesen sein, sie darf keinen Brennwert bzw. keine Brennstoffzellentechnologie gehabt haben und nicht nach § 10 der EnEV gesetzlich austauschpflichtig gewesen sein.

Wegen der damit verbundenen Optimierung der gesamten Heizung zahlt das Förderprogramm für die dabei entstehenden Kosten einen Pauschalzuschuss von 600 Euro. Die Verbesserungsmaßnahme schließt eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustands, die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs sowie andere die Energieeffizienz erhöhende Aktionen am Heizungssystem – zum Beispiel die Einstellung der Heizkurve – ein.

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Quelle: Bild: fotolia/ Alexander Raths/arahan/lassedesignen Pixabay/globalenergysystems (CC0 1.0)