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Agrarkonzerne sichern sich nach wie vor Patente auf Lebensmittel
Hammer! Patente auf Lebensmittel

Agrarkonzerne sichern sich nach wie vor Patente auf Lebensmittel

Mittels Patenten versuchen Agrarkonzerne, ihre Interessen weltweit durchzusetzen. Dabei besteht die Gefahr, dass Menschenrechte wie das Recht auf Nahrung oder das Recht auf Gesundheit auf der Strecke bleiben. Helft deshalb mit, das endgültige Verbot für Patente auf Lebensmittel durchzusetzen!

Wem gehört eigentlich die Natur? Den Großkonzernen? Klar ist jedenfalls, dass nur eine Handvoll Konzerne weltweit bestimmen was produziert und ausgesät wird. Diese Großkonzerne haben die Patentrechte an bestimmten Saatgut-Sorten und regieren den Saatenmarkt. Dabei setzen sie auf Hochertrag, Optik und Haltbarkeit. Allein im letzten Jahrhundert sind deshalb weltweit mehr als 90 Prozent der Kulturpflanzensorten ausgestorben. 

Wer hat die Natur erfunden?

Können natürliche Ressourcen als Erfindung beansprucht werden? Jahr für Jahr liegen dem Europäischen Patentamt (EPA) tausende Anträge auf Pflanzen, Tiere und sogar Teile des menschlichen Körpers vor. Doch ein internationales Bündnis aus 300 Verbänden und Organisationen erreichte durch zahlreiche Protestaktionen und Demonstrationen im vergangenen Jahr, dass Patente auf Leben verboten bzw. eingeschränkt werden.

Das neue Patentgesetz, an dem sich 38 Vertragsstaaten beteiligten, ließ jedoch viele Schlupflöcher offen, die es Agrarkonzernen immer noch ermöglichen, Patente auf Melone, Tomate, Gurke und Co. zu sichern.

Niederländischer Agrarkonzern sichert sich Patente auf Melonen

Aussaat

Patentiertes Saatgut darf von Bauern nur einmal ausgesät werden – züchten oder wiederverwerten der Saaten ist verboten.

Zuletzt hat sich der niederländische Agrarkonzern ENZA das Recht auf eine Melonenart gesichert. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs – Weinrebe, Tomate, Gurke, Kartoffel: Ein halber Gemüsegarten ist schon in seinem Besitz. Schuld ist das Schlupfloch im aktuellen EU-Gesetz.

Alles, was als Erfindung definiert werden kann, ist patentierbar. So auch im Fall der Melone – weil es sich bei ihr um eine sogenannte „zufällige Mutation“ handeln soll, die resistent gegen einen bestimmt Pilz ist. Tatsächlich sind Vorteile wie Pilzresistenz natürlich kein Zufall: Agrarkonzerne durchsuchen das Pflanzen-Erbgut gezielt danach. Und haben sie erst ein Patent auf die Pflanze, verkaufen sie das Saatgut überteuert weiter: Bäuerinnen und Bauern dürfen diese Samen nur einmal aussäen – züchten oder gar wiederverwerten der Saaten ist verboten. Dadurch werden die Landwirt/innen immer abhängiger von den wenigen Agrarfirmen, die den Weltmarkt für Saatgut und Pestizide dominieren. Dieses Vorgehen führt nicht nur zu Abhängigkeit und überteuerten Preisen, sondern gefährdet auch massiv die Artenvielfalt.

Helft mit, die Lücke im System zu schließen!

Eine Möglichkeit, die Lücke im Patentgesetz zu schließen, sehen Aktivisten in SPD-Justizministerin Katarina Barley. Wenn sich am 27. Juni der Verwaltungsrat des EPA in Den Haag trifft, möchte die Bürgerbewegung „Campact“ der Justizministerin einen Appell mit mindestens 100.000 Unterschriften vorlegen.

Die Chance, dass das Patentgesetz überarbeitet wird, steht gar nicht schlecht: Bereits 2017 überzeugte die Bürgerbewegung Heiko Maas davon, Patente auf Leben zu verbieten. Doch leider blieb das Schlupfloch. Um es jetzt zu schließen, muss deutlich gemacht werden, dass die Natur nicht den Agrarkonzernen gehört!

Hilf mit und unterzeichne den Apell!

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Quellen: Bilder: Depositphotos/Aquir014b, fotovincek, Gajus-Images, Text: Meike Riebe