Müssen Ferkeln die Schwänze kupiert werden?
Wenige Tage nach ihrer Geburt werden kleinen Ferkeln in der Massentierhaltung ihre Ringelschwänze abgeschnitten (kupiert) – als Präventivmaßnahme, damit sie sich nicht gegenseitig beißen. Bessere Haltebedingungen würden diese grausame und eigentlich verbotene Praxis überflüssig machen.
In der deutschen Massentierhaltung werden wenige Tage alten Ferkeln die Ringelschwänze kupiert – ohne Betäubung. Die grausame Praxis ist eigentlich verboten, die EU-Richtlinie, die das sogenannte Kupieren untersagt, gilt bereits seit 1994. Aber nationale Ausnahmeregelungen ermöglichen es Landwirten in einigen Ländern, darunter auch Deutschland, ihren Schweinen dennoch die Schwänze zu stutzen.
Kupieren - grausam, aber notwendig?
Ein Skandal, könnte man meinen. Und tatsächlich fordern Tierschützer seit Jahren vehement ein flächendeckendes Verbot des unmenschlichen Verfahrens. Doch es gibt durchaus gute Gründe, die für das Kupieren sprechen – zumindest auf den ersten Blick. Was nämlich passiert, wenn der Eingriff nicht durchgeführt wird, ist noch weitaus grausamer: Die Schweine beißen sich die Schwänze gegenseitig ab und fügen sich dadurch unerträgliche Schmerzen zu. Ein solcher Kannibalismus kommt auch bei Rindern und Hühnern vor, weshalb ihnen in der intensiven Tierhaltung ebenfalls die Schwänze beziehungsweise Schnäbel gestutzt werden.
Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt vor, dass nur dann kupiert werden darf, wenn der betreffende Betrieb nachgewiesen hat, dass die Maßnahme dringend notwendig ist und von einem Tierarzt empfohlen wird. Unter vier Tage alte Ferkel müssen laut Tierschutzgesetz für das Entfernen ihrer Schwänzchen nicht betäubt werden und der Eingriff muss von einem Tierarzt oder von einer anderen Person vorgenommen werden, „die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.“ (TierSchG § 6).
Beim Schwanzbeißen handelt es sich um eine Verhaltensstörung, die ausschließlich in der Massentierhaltung beobachtet werden kann
Schwanzbeißen ist eine Folge von Frustration und Langeweile
So weit, so gut. Das für die Diskussion entscheidende Stichwort ist bereits gefallen. Es handelt sich beim „kannibalischen“ Schwanzbeißen nämlich keineswegs um ein natürliches Verhalten, sondern im Gegenteil um eine Verhaltensstörung, die ausschließlich in der Massentierhaltung beobachtet werden kann. Die industrialisierten Haltebedingungen in der Mast sind für die intelligenten Tiere derart unerträglich, dass sie ihrer Langeweile und Frustration Ausdruck nur durch Gewalt Ausdruck verleihen können – eine Reaktion, die man sich beim Menschen in einer vergleichbaren Extremsituation nur allzu gut vorstellen kann.
Aus dieser Perspektive ist ein Kupierverbot also nur dann sinnvoll, wenn sich auch die Haltebedingungen in der intensiven Tierhaltung ändern. Wenn die Schweine genügend Platz zum Herumlaufen haben, wenn sie Wühlerde und Stroh bekommen und sich damit beschäftigen können, wenn ihnen offene Tränken und Wasserstellen zur Verfügung stehen, kurz: wenn sie ein zufriedenes Leben führen, entwickeln sie keine Verhaltensauffälligkeiten. Zum Schwanzbeißen kommt es dann gar nicht mehr.
Bei zufriedenen Schweinen kommt es gar nicht zum gegenseitigen Schwanzbeißen
Zusammenschluss fordert Landwirte zu mehr Tierschutz auf
Eine solche Entwicklung ist mehr als wünschenswert und wird von einem Zusammenschluss aus Vertretern der Bauernverbände, dem Landwirtschaftsministerium, der Landwirtschaftskammer NRW und der Supermarktkette REWE unterstützt, der Mastbetriebe dazu auffordert, auf das Kupieren zu verzichten und stattdessen die Haltebedingungen für ihre Tiere zu verbessern. REWE belässt es nicht bei warmen Worten und zahlt Landwirten, die der Aufforderung nachkommen, für jedes Tier eine Aufwandsentschädigung von 18 Euro plus einen einmaligen Bonus von 500 Euro pro Betrieb.
Das ist ein starkes Signal, das hoffentlich Wirkung zeigt und von den Beteiligten nicht nur dazu genutzt wird, ihr Image aufzupolieren, während es hinter den Kulissen genauso weitergeht wie bisher. Zu hoffen ist auch, dass die Politik nachzieht und gesetzliche Regelungen für eine artgerechtere Tierhaltung auch in der industriellen Landwirtschaft beschließt, damit Ausnahmeregelungen wie im Fall des Kupierverbots endlich überflüssig werden.
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Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Bilder: Depositphotos/budabar, VolodymyrBur, dyoma2, Text: Ronja Kieffer
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